Verfassung Römisches Kaiserreich

Der Grundstein der Verfassung des Römischen Kaiserreichs war das Prinzipat, also die Alleinherrschaft des Princeps (=Kaiser). Die alten republikaischen Ämter und Institutionen blieben zwar bestehen, waren aber faktisch entmachtet.


Das Prinzipat

Das Wort Princeps, übersetzt erste Bürger, war der offizielle Titel der römischen Kaiser. Folgende Machtbefugnisse hatte der Princeps offiziell und inoffiziell inne:

  • Kontrolle über Senat → Kann Gesetze erlassen

  • Kontrolle über Magistrate (= Republikanische Ämter)

  • Ernennt Staatsbeamte → Macht über Rom und Italien

  • Oberbefehl über das Heer → Macht über fast alle Provinzen

Übersicht

In dieser Grafik ist die Verfassung des Prinzipats veranschaulicht. In der Mitte befindet sich der Princeps, der Kaiser. Er hat den Oberbefehl über das Heer, ernennt die Beamten, bestätigt die Magistraten-Ämter und ernennt die Mitglieder des Senats. Der Kaiser ist somit faktisch Alleinherrscher des Römischen Reiches.

Weitere Institutionen und Ämter

1. Senat → Beratende Funktion durch Gesetzesvorschläge

2. Magistrate → Verwaltungsaufgaben, faktisch entmachtet da kein politisches Mitspracherecht

3. Volksversammlung → Volksvertreter wählen Magistrate

3. Beamtenapparat → Organisierung und Verwaltung des Reiches

4. Heer → Stationierung in gefährdeten Provinzen


Besonderheit

Die Form der alten Republik blieb trotz ihres Endes erhalten, denn das Principat wurde lediglich durch eine Verfassungsreform legitimiert.

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