Der Grundstein der Verfassung des Römischen Kaiserreichs war das Prinzipat, also die Alleinherrschaft des Princeps (=Kaiser). Die alten republikaischen Ämter und Institutionen blieben zwar bestehen, waren aber faktisch entmachtet.
Das Prinzipat
Das Wort Princeps, übersetzt erste Bürger, war der offizielle Titel der römischen Kaiser. Folgende Machtbefugnisse hatte der Princeps offiziell und inoffiziell inne:
Kontrolle über Senat → Kann Gesetze erlassen
Kontrolle über Magistrate (= Republikanische Ämter)
Ernennt Staatsbeamte → Macht über Rom und Italien
Oberbefehl über das Heer → Macht über fast alle Provinzen
Übersicht
Weitere Institutionen und Ämter
1. Senat → Beratende Funktion durch Gesetzesvorschläge
2. Magistrate → Verwaltungsaufgaben, faktisch entmachtet da kein politisches Mitspracherecht
3. Volksversammlung → Volksvertreter wählen Magistrate
3. Beamtenapparat → Organisierung und Verwaltung des Reiches
4. Heer → Stationierung in gefährdeten Provinzen
Besonderheit
Die Form der alten Republik blieb trotz ihres Endes erhalten, denn das Principat wurde lediglich durch eine Verfassungsreform legitimiert.