Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde von dem Parlamentarischen Rat nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet und am 23. Mai 1949 verkündet. Damit gründete man gleichzeitig auch die BRD.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes achteten bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes insbesondere darauf, aus der Geschichte zu lernen und vergangene Fehler nicht zu wiederholen.
Hintergrund
Die "Väter und Mütter" des Grundgesetzes versuchten bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes aus der Vergangenheit zu lernen.
Bedeutende Phasen, die bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes besonders beachtet wurden
1918 bis 1933: Weimarer Republik mit ihrer Verfassung → Scheitern der Weimarer Republik war unter anderem in ihrer Verfassung begründet
1933 bis 1945: Schreckensherrschaft des NS-Regimes → Diktatur, Zweiter Weltkrieg, Verbrechen (z.B. Holocaust)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Deutschland in vier Besatzungszonen eingeteilt und von den Siegermächten besetzt
In den westlichen Besatzungszonen soll 1949 ein westdeutscher Staat gegründet werden
Dieser Staat brauchte aber eine Verfassung, in der das Zusammenleben der Menschen geregelt ist
Ausarbeitung & Verkündung des Grundgesetzes
Die westlichen Siegermächte (USA, Frankreich, Großbritannien) beriefen den sogenannten Parlamentarischen Rat ein, der die Verfassung erarbeiten sollte.
Rat bestand aus Politikern aus den westlichen Besatzungszonen
61 Männer und 4 Frauen
Parteien: KPD, FDP, Zentrumspartei, Deutsche Partei, SPD und CDU/CSU
Vorsitzender: Konrad Adenauer (CDU)
Erste Sitzung: 1. September 1948 → Arbeit ca. 8 Monate
Ziele des Grundgesetzes:
Der Frieden in Deutschland soll erhalten werden.
Deutschland soll nie wieder eine Diktatur werden.
Die Demokratie soll in Deutschland nicht mehr abgeschafft werden können.
Die Menschen in Deutschland sollen durch das Grundgesetz vor dem Staat geschützt werden.
23. Mai 1949: Verkündigung und Unterzeichnung des Grundgesetzes → Damit wird auch gleichzeitig die BRD gegründet
Aufbau & Inhalt
Das Grundgesetz enthält in der Fassung von 1949 146 Artikel und lässt sich in unterschiedliche Bereiche einteilen. Im Grundgesetz sind die grundlegenden Werte- und Systementscheidungen der BRD festgelegt.
1. Teil: Grundrechte
Das Grundgesetz beginnt mit dem Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar". In den folgenden Artikeln werden dann Menschen- und Bürgerrechte aufgelistet, z.B. Recht der freien Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Pressefreiheit...
2. Teil: Regelungen zu Bund & Ländern
Im zweiten Teil des Grundgesetzes werden Regeln zu Bund & Ländern aufgestellt.
Rechtsstaatsprinzip: Jeder Bürger und auch der Staat ist an Recht & Gesetz gebunden.
Bundesverfassungsgericht: Wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes → Bürger können zu jeder Zeit klagen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen, ist für die Sicherung der Demokratie zuständig
Gewaltenteilung: Verteilung der Macht auf Legislative, Exekutive und Judikative → Wichtig, um Machtmissbrauch zu verhindern, Unabhängigkeit der Justiz
Föderalismus: Aufteilung des Staates in Bund und Länder → An der Bundesgesetzgebung wirken neben dem Bundestag auch der Bundesrat und die Länderregierungen mit
Parteienpluralismus: Es dürfen frei Parteien gegründet werden und jeder Bürger darf Parteien beitreten, 5% Hürde verhindert die Zersplitterung des Bundestags, verfassungsfeindliche Parteien können unter sehr eng gefassten Bedingungen vom Bundesverfassungsgericht verboten werden
Wahlen: Die Abgeordneten des Bundestages werden über freie, geheime, gleiche und direkte Wahlen von allen erwachsenen Bürgern gewählt
Bundesregierung: Besteht aus Bundeskanzler und Bundesministern → Politische Führung, Aufgabe: Umsetzung der politischen Entscheidungen
Bundespräsident: Staatsoberhaupt, wird von Bundesversammlung gewählt, hat eine repräsentative Stellung und kaum Macht
Bundesrat: Besteht aus Vertretern der Bundesländer, ist an Gesetzgebung beteiligt
Ewigkeitsklausel
Die Ewigkeitsklausel (auch Ewigkeitsgarantie/Ewigkeitsentscheidung) garantiert den Erhalt bestimmter Regelungen im Grundgesetz (Artikel 79 Absatz 3). Darunter fallen unter anderem die Grundrechte der Bürger, der Grundgedanke des demokratischen und sozialen Rechtsstaates sowie die föderale Struktur der BRD.
Sidefacts
Die Verfasser des Grundgesetzes verzichteten bewusst auf den offiziellen Titel einer Verfassung, da sie der Meinung waren, dass nur die gesamte deutsche Bevölkerung (also auch die Deutschen in der SBZ) eine Verfassung für Deutschland ausarbeiten dürfe. Sie sahen das Grundgesetz also nur als "Übergangsverfassung" an, die bis zur Wiedervereinigung Bestand haben sollte.