Verfassung der DDR

Der Aufbau der Verfassung war eigentlich demokratisch und bekannte sich zu Bürger- und Menschenrechten. Dabei spiegelte der politische Aufbau der DDR jedoch zu keinster Zeit die Verfassungswirklichkeit wieder, also die realen Gegebenheiten des politischen Systems.


Übersicht

Verfassungsorgane

Volkskammer

Die Volkskammer war das Parlament der DDR (Legislative), wobei die Zusammensetzung des Parlaments schon im Vorhinein feststand.

  • Es wurde alle 4 Jahre (bis 1976)/5 Jahre durch die wahlberechtigte Bevölkerung gewählt
  • Sitzverteilung: Besteht aus SED, den Blockparteien und Massenorganisationen
    • SED hatte absolute Mehrheit, weil alle Mitglieder der Massenorganisationen auch Mitglieder der SED waren
    • Führungsanspruch der SED war nach Art. 1 der Verfassung sogar in Verfassung verankert
  • Meisten Abstimmungen endeten einstimmig und Neugründungen von Parteien wurden verboten.

Ministerrat

Der Ministerrat bildete nach der Verfassung die Regierung (Exekutive), real lag die Macht jedoch beim Politbüro der SED.

  • Minister wurden von der Volkskammer gewählt und zusätzlich mit Vertretern aus Bereichen der Wirtschaft ergänzt
  • Der Vorsitzende des Ministerrats war der Ministerpräsident und das theoretische Staatsoberhaupt
  • Verschiedene Ministerien, die aber alle staatlich gelenkt waren (bsp. das Ministerium für Staatssicherheit)

Staatsrat

Der Staatsrat war das kollektive Staatsoberhaupt der DDR und wurde von der Volkskammer gewählt.

  • Bestand aus 22-27 Personen, wohingegen der Staatsratsvorsitzende der eigentliche Repräsentant des Staates war
    • 1960-1973: Walter Ulbricht
    • 1973-1976: Willi Stoph
    • 1976-1989: Erich Honecker
    • 1989: Egon Krenz
    • 1989-1990: Manfred Gerlach
  • 4-9 Stellvertreter der Blockparteien, 16 weitere Mitglieder und einen Sekretär
  • Staatsrat hatte aber nur repräsentative Aufgaben, da die eigentliche Macht vom Politbüro der SED ausging.

Oberstes Gericht

Das Oberste Gericht war das höchste Gericht für Straf- und Zivilprozesse und wurde von der Volkskammer gewählt.

  • Oberste Gericht bestand wiederum aus mehreren Senaten, die verschiedene Zuständigkeitsbereiche hatten.
    • Oberster Senat befasste sich mit grundlegenden Fragen
  • Im Unterschied zur BRD waren die Gerichte jedoch nicht unabhängig und dem Willen der SED untergeordnet. So war die große Mehrheit der Richter selbst Mitglied in der SED.

Sidefact

Walter Ulbricht sagte einmal: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben." - zeigt die fehlende Verfassungswirklichkeit.

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