In der Römischen Republik gab es nie eine geschriebene Verfassung, jedoch formten sich über die Jahrhunderte hinweg klare Regeln und Strukturen, die dem heutigen Verständnis einer Verfassung entsprechen würden.
Merkmale
Begrenzung der Ausübung der Ämter (=Magistrate) auf ein Jahr
Zeit zwischen zwei Ämtern muss mindestens zwei Jahre betragen
Zweite Amtszeit ausgeschlossen
Zweifache Besetzung jedes Amtes (Sonderfall Diktatur)
Klare Ämterrangfolge → Aufstieg von Stufe zu Stufe
Oberste Macht Senat→ Vergleichbar mit heutigem Parlament (Besteht aber aus Adligen!)
Übersicht
Wichtigste Ämter
1. Konsulat: Höchste Amt → Verantwortlichkeit für Sitzungsleitung des Senats und Volksversammlung , Rechtsprechung, Wirtschaft und Militär
2. Prätur: Rechtsprechung. Vertretung der Konsuln
3. Ädilität: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, z.B. durch Polizei
4. Quästur: Aufsicht über Finanz- und Archivangelegenheiten
Besonderheit
Die republikanische Verfassung war eine Mischverfassung, da sie aristorkratische-, demokratische- und sogar monarchische Elemente beinhaltete.