Die Gesellschaft im Antiken Griechenland ließ sich in drei Gruppen ordnen:
- Vollbürger: Politische Beteiligung und Steuerpflicht (Männer standen Frauen vor)
- Metöken: keine politische Beteiligung, keine Verteidigungsrechte, Militärdienst und Steuerpflicht
- Sklaven: keinerlei Rechte und Eigentum des Besitzers
Der Lebensmittelpunkt der Griechen war die Hausgemeinschaft (auch Oikos), bestehend aus dem Hausherren, seiner Frau, den Kindern und allen Bediensteten.
Gesellschaftspyramide im Antiken Griechenland
Vollbürger
Die Vollbürger standen an der Spitze der Gesellschaft im Antiken Griechenland.
- Vollbürger waren alle Männer über 18 Jahren, die das Bürgerrecht besaßen.
- Nur sie durften wählen gehen, politische Ämter besetzen, politische Entscheidungen treffen und hatten ein Recht auf Grundbesitz (durften Land haben).
- Sie mussten Steuern zahlen und Militärdienst leisten.
- Frauen und Kinder waren rechtlos und unterstanden dem Vater/Ehemann. Das nennt man auch Vormundschaft.
Metöken
Metöken waren Griechen, die meist aus anderen Poleis nach Athen gekommen waren und jetzt als Mitbewohner dort lebten.
- Sie waren allerdings keine Vollbürger und hatten deswegen auch nicht dieselben Rechte.
- Sie durften kein Grundbesitz haben, nicht an der Politik teilhaben und mussten sich vor Gericht von einem anderen Bürger vertreten lassen.
- Sie mussten Kriegsdienst leisten und Steuern zahlen.
- Berufe als Kaufleute oder Handwerker, manche auch Ärzte oder Architekten
Sklaven
Sklaven bildeten ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung und standen am unteren Ende der Gesellschaftspyramide.
- Sie hatten aber keinerlei Rechte und waren das Eigentum anderer.
- Das heißt, andere Menschen konnten über sie und ihre Zukunft bestimmen.
- Sie arbeiteten oft auf dem Feld, im Bergwerk, als Handwerker oder auch einfach im Haushalt als Diener.
- Sklave wurde man entweder durch Kriegsgefangenschaft oder durch Schuldknechtschaft.
Schuldknechtschaft
In Schuldknechtschaft geriet man, wenn man seine Schulden nicht zurückzahlen konnte. Dann musste man für den Schuldner z.B. auf dem Feld arbeiten.
Hausgemeinschaft (Oikos)
Die Hausgemeinschaft (griech. oikos) war der Lebensmittelpunkt einer Familie im antiken Griechenland.
Sie bestand neben dem Hausherrn, der Frau und den Kindern auch aus Bediensteten und Sklaven, die mit der Familie im Haus wohnten.
- Hausherr:
- Familienoberhaupt
- stand der Ehefrau rechtlich vor
- Frauen:
- kein Recht auf Grundbesitz
- durften nicht an Politik teilhaben
- für Haushalt und Erziehung der Kinder zuständig
Sidefact
Es gab durchaus auch Sklaven, die zu Ansehen innerhalb einer Familie kamen, als Lehrer der Kinder arbeiteten und ein angenehmes Leben führten. Den meisten ging es aber schlecht.