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Ausgrenzung und Entrechtung (1933-1937)

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Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten begann auch ihr Kampf gegen das Judentum, das sie als 'Krankheit' ansahen und für alles Schlechte in der Welt verantwortlich machten (z.B. Kapitalismus, Kommunismus, Kriegsniederlage und Versailler Vertrag).

In der ersten Phase wurden Maßnahmen ergriffen und Gesetze erlassen, die jüdische Menschen genau wie Sinti'zze und Rom'nja zunehmend systematisch aus der Gesellschaft ausschließen sollten.

Dazu zählten Boykottaktionen, die Entlassung 'nicht-arischer' Beamter, die Errichtung erster Konzentrationslager sowie die Nürnberger Gesetze, die als 'Rassegesetze' die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Menschen legitimierte, ihnen politische Rechte aberkannte sowie die Ehe mit 'Nichtjuden' verbot.

In der folgenden Erklärung wird häufiger der Begriff „Rasse“ verwendet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Begriff heutzutage in der deutschen Sprache nicht mehr im Kontext mit Menschen verwendet werden darf! Dieser Begriff beruht auf der „Rassentheorie“ und ist abwertend. Es gibt keine menschlichen Rassen!


Hintergrund

Der Antisemitismus, also der Judenhass, war zentraler Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie. Er diente den Nationalsozialisten, um jüdische Menschen als Sündenbock für alle negativen sozialen oder wirtschaftlichen Entwicklungen verantwortlich zu machen.

  • Schuldzuweisung für Kriegsniederlage und 'Schanddiktat' des Versailler Vertrags
  • Inszenierung einer jüdischen, kapitalistischen/ kommunistischen Weltverschwörung

→ Die nationalsozialistische Propaganda übertrug den Judenhass auf das 'deutsche' Volk, von dem jüdische Menschen kein Bestandteil mehr sein sollten.

Antisemitische Ausstellung "Der ewige Jude" (1937)
Antisemitische Ausstellung "Der ewige Jude" (1937) By Bundesarchiv, Bild 119-04-29-38 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en>, via Wikimedia Commons

1933: Boykott und Gesellschaftsausschluss

Der nationalsozialistische Hass auf die jüdische bzw. ‚nicht-arische‘ Bevölkerung machte sich schnell durch verschiedene Maßnahmen bemerkbar, welche der Ausgrenzung der ‚Volksfeinde‘ dienen sollten.

Die Hoffnung, dass es sich nur um eine kurze Phase nach der Machtergreifung handeln könnte, verflog bald. Wichtig wurde der sogenannte ‚Ariernachweis‘, nach dem ‚Deutsche‘ bis zur Großelterngeneration ‚arische‘ Vorfahren nachweisen mussten.

  • 01.April 1933: mithilfe von Propaganda und Einschüchterung große Boykottaktion gegen jüdische Geschäfte, Kaufhäuser, Arztpraxen und Kanzleien
  • 07.April 1933: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums mit dem ‚Arierparagraphen‘'nicht-arische‘ Beamte, auch Sinti’zze und Rom’nja, wurden entlassen, schon bald auch in anderen Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Anwälte) angewandt
  • Auch die kulturelle Ausgrenzung wurde durch die Bücherverbrennung ‚undeutschen Schrifttums‘ (10. Mai 1933) und die von Joseph Goebbels geleitete Reichskulturkammer vorangetrieben. Erste Konzentrationslager wurden errichtet und man drängte die jüdischen Menschen zur Auswanderung nach Palästina.

→ Zwischen 1933 und 1937 wanderten etwa 130.000 jüdische Menschen aus Deutschland aus. Viele blieben jedoch in der Hoffnung auf Besserung, wegen Aufnahmebegrenzungen im Ausland oder bürokratischer Hürden.

Zwei Nationalsozialisten bringen ein Plakat zum Boykott an einem jüdischen Geschäft an, Berlin 01. April 1933
Boykott eines jüdischen Geschäfts, Berlin 1933 By Bundesarchiv, Bild 102-14468 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en>, via Wikimedia Commons

1935: Die Nürnberger Gesetze

Nach einer „Juden unerwünscht“-Aktion im Sommer 1935 wurden am 15. September die Nürnberger Gesetze erlassen: Nicht nur wurden mit dem Reichsflaggengesetz die Hakenkreuzfahne zur Nationalflagge und die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu den Nationalfarben, das Leben der jüdischen Menschen, der Sinti’zze und Rom’nja wurde auch wie nie zuvor durch den ‚Rassenhass‘ der Nationalsozialisten eingeschränkt.

  • Reichsbürgergesetz: Aberkennung politischer Rechte all jener, die nicht „Angehörige deutschen und artverwandten Blutes“ waren
  • Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre: Verbot der Heirat sowie des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen ‚jüdischen‘ und ‚nichtjüdischen‘ Menschen → bei Verstoß: Gefängnis oder Zuchthaus

→ Somit wurde der Ausschluss jüdischer Menschen aus der Gesellschaft gesetzlich verfestigt und legitimiert. Die Gesetze wurden in den nächsten Monaten und Jahren noch präzisiert und ausgeweitet.

TO DO ILLUSTRATION


Sidefact

Insgesamt wurden im Nationalsozialismus etwa 2.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen erlassen.

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