Formvorschrift und Vertragsarten

Formvorschriften & Vertragsarten

Es handelt sich dabei um Vorschriften, in welcher Form ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Eine Formvorschrift kann zum Beispiel die Schriftform sein.


Formvorschriften

Verschiedene Formvorschriften unterscheiden

Formvorschrift

Erklärung

Schriftform

Im Fall der Schriftform, muss ein Schriftstück vorhanden sein, welche die volle Namensunterschrift des Ausstellers aufweist.

Elektronische Form

Diese Form beinhaltet eine qualifizierte elektronische Signatur. Es muss also keine handschriftliche Unterschrift erfolgen.

Notarielle Beurkundung

Bei der notariellen Beurkundung muss die Willenserklärung durch einen Notar abgenommen werden. Dieser erstellt die Niederschrift des Vertrages. Beide Vertragspartner müssen in Anwesenheit des Notars den aufgesetzten Vertrag unterschreiben.

Öffentliche Beglaubigung

Dabei müssen die Unterschriften von einem Notar bestätigt werden. Da wird jedoch nur geprüft, dass es sich bei den Unterschriften um echte handelt. Es wird nur die Echtheit der Unterschriften geprüft, nicht aber der Inhalt.

Vertragsfreiheit in Deutschland

In Deutschland gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, es ist jedem gestattet, Verträge mit beliebigen Vertragspartnern abzuschließen. Das Ganze geht aber nur, wenn dabei gegen keine Gesetze verstoßen wird.

Manche Unternehmen sind aber auch verpflichtet, Verträge abzuschließen. Das wird auch Kontrahierungszwang genannt.

In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit.

Vertragsarten

  • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende, einander entgegengerichtete Willenserklärungen (Antrag und Annahme) zustande.

  • Schenkungsvertrag: Hierbei bekommt der Beschenkte vom Schenker ohne Kosten eine Zuwendung aus seinem Vermögen.

  • Dienstvertrag: Im Unternehmen treffen wir auch immer auf einen Dienstvertrag. Dabei leistet der Arbeitnehmer:in die versprochene Arbeitsleistung und erhält dafür eine vereinbarte Vergütung vom Arbeitgeber:in.

  • Mietvertrag: Der Vermietende überlässt dabei dem Mieter:in einen Mietgegenstand. Der Mieter:in darf diesen gebrauchen und zahlt dem Vermietenden eine Miete für den Gebrauch.

  • Pachtvertrag: Ist dem Mietvertrag sehr ähnlich, nur handelt es sich hierbei um Grundstücke und Gegenstände. Bei der Pacht darf alles was wächst oder geerntet werden kann behalten werden.

  • Leihvertrag: Sache wird vom Verleiher an Nutzer verliehen.

  • Leasingvertrag: Leasinggeber:in stellt Leasingnehmer:in ein Objekt zur Verfügung + Nutzer zahlt Leasingraten.


Anwendungsbereich

Beispiele für Formvorschriften

Formvorschrift

Beispiel

Schriftform

Arbeitsvertrag

Elektronische Form

TAN bei Online Überweisungen

Notarielle Beurkundung

Kauf oder Verkauf von Grundstücken

Öffentliche Beglaubigung

Eintragung ins Handelsregister

Beispiel Kontrahierungszwang

In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Das heißt, es ist jedem gestattet, Verträge mit beliebigen Vertragspartnern abzuschließen. Manche Unternehmen sind aber auch verpflichtet, Verträge abzuschließen. Das ist der sogenannt Kontrahierungszwang.

Die Deutsche Post ist zum Beispiel rechtlich verpflichtet, mit jedermann Verträge einzugehen. Sie kann niemandem eine Leistung ohne triftigen Grund verweigern.

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