Von der Eröffungsbilanz zur Schlussbilanz

Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz

Zu Beginn des Geschäftsjahres muss eine Eröffnungsbilanz aus der Schlussbilanz des Vorjahres eröffnet werden.
Nach den Buchungen der Geschäftsvorfälle während des Jahres wird am Ende des Geschäftsjahres eine neue Schlussbilanz erstellt.


Eröffnungsbilanz

Bilanz
  • Muss für jedes neue Geschäftsjahr erstellt werden.
  • Grundsatz der Bilanzkontinuität: Eröffnungsbilanz muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen.

Eröffnungsbilanzkonto (EBK)

  • Notwendiger Zwischenschritt um die Anfangsbestände auf die richtige Seite der Eröffnungsbilanz zu buchen.
  • Spiegelbild der Bilanz.
EBK

Buchungssätze

Soll

Haben

Aktivkonto

EBK

EBK

Passivkonto

Schlussbilanz

Jahresabschluss
  • Die Schlussbilanz muss nach den Regeln des Jahresabschlusses zu Veröffentlichung erstellt werden.
  • Dies findet am Ende des Geschäftsjahres statt.
  • Zuvor müssen alle Geschäftsvorfälle verbucht sein.
  • Durch den Abschluss der Bestandskonten entsteht ein Saldo.
  • Der Saldo wird auf das Schlussbilanzkonto (kurz: SBK) gebucht.

Buchungsätze

Soll

Haben

SBK

Aktivkonto

Passivkonto

SBK


Beispiel

  • Wir eröffnen das Konto Grundstücke und Gebäude am Anfang des Geschäftsjahres:

Soll

Haben

Grundstücke und Gebäude

EBK

  • Wir schließen das Konto Grundstücke und Gebäude am Ende des Geschäftsjahres über das Schlussbilanzkonto ab:

Soll

Haben

SBK

Grundstücke und Gebäude

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