Zu Beginn des Geschäftsjahres muss eine Eröffnungsbilanz aus der Schlussbilanz des Vorjahres eröffnet werden.
Nach den Buchungen der Geschäftsvorfälle während des Jahres wird am Ende des Geschäftsjahres eine neue Schlussbilanz erstellt.
Eröffnungsbilanz
- Muss für jedes neue Geschäftsjahr erstellt werden.
- Grundsatz der Bilanzkontinuität: Eröffnungsbilanz muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen.
Eröffnungsbilanzkonto (EBK)
- Notwendiger Zwischenschritt um die Anfangsbestände auf die richtige Seite der Eröffnungsbilanz zu buchen.
- Spiegelbild der Bilanz.
Buchungssätze
Soll | Haben |
---|---|
Aktivkonto | EBK |
EBK | Passivkonto |
Schlussbilanz
- Die Schlussbilanz muss nach den Regeln des Jahresabschlusses zu Veröffentlichung erstellt werden.
- Dies findet am Ende des Geschäftsjahres statt.
- Zuvor müssen alle Geschäftsvorfälle verbucht sein.
- Durch den Abschluss der Bestandskonten entsteht ein Saldo.
- Der Saldo wird auf das Schlussbilanzkonto (kurz: SBK) gebucht.
Buchungsätze
Soll | Haben |
---|---|
SBK | Aktivkonto |
Passivkonto | SBK |
Beispiel
- Wir eröffnen das Konto Grundstücke und Gebäude am Anfang des Geschäftsjahres:
Soll | Haben |
---|---|
Grundstücke und Gebäude | EBK |
- Wir schließen das Konto Grundstücke und Gebäude am Ende des Geschäftsjahres über das Schlussbilanzkonto ab:
Soll | Haben |
---|---|
SBK | Grundstücke und Gebäude |