Das System der Sozialen Sicherung dient der sozialen Sicherung und dem sozialen Ausgleich und setzt sich aus 5 Säulen zusammen.
Erklärung
Durch das System der Sozialen Sicherung wird das Sozialstaatprinzip in Deutschland umgesetzt.
Laut dem Bundesverfassungsgericht dient das System der Sozialen Sicherung der sozialen Sicherung und dem sozialen Ausgleich, also dem Schutz der sozialen Existenz gegen die Wechselfälle des Lebens.
Gesetzliche Grundlage dafür sind die Sozialgesetzbücher (SGB).
§ 4 Abs. 1 SGB I: Jeder hat ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.
Die 5 Säulen der Sozialen Sicherung
- Arbeitslosenversicherung/ Arbeitsförderung (SGB III)
- Krankenversicherung (SGB V)
- Rentenversicherung (SGB VI)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Pflegeversicherung (XI)
Versicherungspflicht: Jede/ r Arbeitnehmende ist gesetzlich versicherungspflichtig in den fünf Sozialversicherungen.
Rechte im Versicherungsfall
§ 4 Abs. 2 SGB I
- Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit.
- Wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.
Zielrichtung:
- Absicherung des Einzelnen gegen Risiken
- Kostentragung durch die Gemeinschaft
Prinzipien
Solidarität: Gegenseitige Hilfe und Unterstützung innerhalb einer Gemeinschaft aufgrund gleicher Anschauungen und Ziele.
Beitragsfinanzierung: Finanzierung durch Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden durch gesetzlich festgelegte Beitragssätze - orientiert am Gehalt/ der individuellen Leistungsfähigkeit.
Umlageverfahren: Die Ausgaben für Sozialversicherungsleistungen eines Jahres werden über die Einnahmen des selben Jahres gedeckt.
Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung (§ 216 SGB VI), der die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind.
Subsidiarität: Übergeordnete gesellschaftliche Einheiten übernehmen Aufgaben nur dann, wenn sie von untergeordneten Einheiten nicht erfüllt werden können.
Eigenverantwortung: Selbstverantwortliche Lebensgestaltung eines jeden Individuums ohne Hilfe der Gesellschaft bei gleichzeitigem Vertrauen auf Unterstützung und Hilfestellung staatlicher Institutionen.