Rechtsformen

Rechtsformen

Eine Rechtsform ist der rechtliche Rahmen eines Unternehmens. Rechte und Pflichten, die Haftung oder Steuerbelastungen können sich je nach Rechtsform unterscheiden. Man unterscheidet Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Mischformen und sonstige Formen.


Erklärung

Grundsätzlich wird bei der Art von Rechstformen in mehrere Kategorien unterschieden: die Einzelunternehmen, die Gesellschaften, sowie Misch- und sonstige Formen.

Übersicht der Rechtsformen

Einzelunternehmen

Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften

Mischformen

sonstige Formen

Kauffrau / Kaufmann

OHG

GmbH

GmbH & Co. KG

eG

Freiberufler:in

KG

AG

Betriebsaufspaltung

KöR

GbR

UG (haftungsbeschränkt)

VVaG

PartG

KGaA

Stiftungen

Einzelunternehmen

  • Einzelne Person kann ohne große bürokratische Hürden gründen.
  • Mitarbeiter:innen können angestellt werden.
  • Einzelunternehmer:in ist der oder die alleinige Inhaber:in und haftet mit dem Privatvermögen.
  • § 1 HGB regelt, dass jede Einzelperson, die ein Handelsgewerbe führt, eingetragener Kaufmann (e.K.) oder eingetragene Kauffrau (e.Kfr.) ist.
Hier ist eine Tabelle mit zwei Spalten abgebildet. Die linke Spalte beinhaltet die Vorteile eines Einzelunternehmens. Hierzu zählt, dass der Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin alles selbstständig entscheiden kann, dass er oder sie schnell Handeln kann und den gesamten Gewinn bekommt. In der rechten Spalte sind die Nachteile aufgezählt. Insbesondere besteht hier bei der Rechtsform der Einzelunternehmung die Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen, zu viel zu arbeiten und die Problematik, dass der Einzelunternehmer oder die  Einzelunternehmerin alles alleine finanzieren muss.

Natürlich ist die Frage nach der optimalen Rechtsform nicht nur in der Gründungsphase relevant. Wenn ein Unternehmen wächst, kann ein Wechsel der Rechtsform auch sinnvoll sein!

Gesellschaften

Bei einer Gesellschaft müssen sich im Gegensatz zum Einzelunternehmen in der Regel mindestens zwei Personen vertraglich für eine Unternehmensgründung zusammenschließen. Diese Personen werden Gesellschafter:innen gennant.
Gesellschaften können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:

Personengesellschaften

  • Gesellschafter:innen haften mit ihrem Privatvermögen.
  • Bei Gründung kein Startkapital notwendig, man kann direkt mit 0 € starten.

Kapitalgesellschaften

  • Gesellschafter:innen haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Stattdessen wird mit dem Gesellschaftsvermögen des Unternehmens gehaftet (haftungsbeschränkt).
  • Startkapital notwendig --> bei einer GmbH sind das z.B. 25.000 €.
Hier ist eine Tabelle mit zwei Spalten abgebildet. Die linke Spalte beinhaltet die Vorteile einer Personengesellschafft. Hierzu zählt, dass kein Startkapital benötigt wird, keine Publikationspflicht besteht und es somit für Freiberufler:innen und Kleingewerbe leicht möglich ist, eine Unternehmung zu gründen. In der rechten Spalte sind die Nachteile aufgezählt. Insbesondere besteht hier bei der Rechtsform der Personengesellschaft die Gefahr der unbegrenzten Haftung mit dem Privatvermögen, weshalb diese Rechtsform für Investor:innen ungeeignet ist.

Misch- & sonstige Formen

Um die Rechtsform einer Unternehmung so genau wie möglich anzupassen und mögliche Nachteile zu minimieren, gibt es neben den Reinformen auch Mischformen.
Als sonstige Formen werden alle anderen Rechtsformen bezeichnet.

Mischformen

  • Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaften.
  • Merkmale von beiden Formen.
  • Ein Beispiel ist die GmbH & Co. KG.

Sonstige Formen

  • Ausnahmefälle, welche weder Personen- noch Kapitalgesellschaft sind
  • Dazu gehören Körperschaften öffentlichen Rechts (Universitäten, Handwerkskammern) oder eingetragene Genossenschaften (Volks- und Raiffeisenbanken)

Beispiel

Jan möchte ein Unternehmen gründen. Nun steht er vor der Frage, welche Rechtsform er wählen soll. Dazu stellt er sich folgende drei Fragen:

  1. Gründet Jan einzeln oder im Team?
  2. Möchte Jan seine Haftung begrenzen?
  3. Möchte Jan für Investor:innen attraktiv sein?

Da Jan Großes vorhat, aber nicht das ganze Risiko alleine tragen möchte, entscheidet er sich dazu mit Partner:innen zu gründen. Glücklicherweise haben sie alle in den letzten Jahren ein bisschen Geld zusammengespart und sie können 25.000 € Startkapital aufbringen. Da sie ihre Haftung begrenzen möchten und dringend Geld von Investor:innen benötigen, entscheiden sie sich für die Gründung einer GmbH.

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