Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Inhalt sind Regelungen über unterschiedliche Arbeitsbedingungen.
Erklärung
Voraussetzung
Für einen Tarifvertrag sind 2 Aspekte nötig:
Arbeitgeberverband (Vertritt die Interessen der Chefs)
Gewerkschaft (Vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden)
Tarifautonomie
Das ist ein im Grundgesetz verankertes Recht, das Interessenverbänden erlaubt, miteinander und unabhängig vom Staat über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu verhandeln.
Mögliche Inhalte des Tarifvertrags
Art und Höhe der Entlohnung
Höhe der Ausbildungsvergütung
Arbeitszeiten
Dauer des Jahresurlaubs
Sonstige Leistungen (z.B. Urlaubsgeld)
Formen von Tarifverträgen
Form des Tarifvertrags | Definition | Dauer |
---|---|---|
Manteltarifvertrag | Langfristiger und grundlegender Vertrag, in dem allgemeine Dinge wie z.B. Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen und Regelungen bei Krankheit festgelegt sind. | Meist über eine längere Dauer von circa drei Jahren. |
Entgelttarifvertrag
| Bei Lohn- und Gehaltstarifverträgen werden Regelungen über Löhne, Gehälter, Urlaubsgelder und mögliche Sonderzahlungen getroffen. | Diese Regelungen werden meistens jährlich neu ausgehandelt. |
Entgelttarifvertrag
| Regelungen für den Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag befassen sich mit der Einordnung von Tätigkeiten in Lohnarten und Lohngruppen. | Laufzeit von etwa drei Jahren. |
Entstehung eines Streiks
Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können sich bei Verhandlungen nicht einig werden.
Wenn es zu keiner Einigung kommt, gibt es ein Schlichtungsverfahren.
Kommt es bei diesem Schlichtungsverfahren zu keiner Lösung, nutzt die Gewerkschaft ein Druckmittel: Den Streik.
Bei einem Streik verweigern viele Arbeitnehmende für eine bestimmte Zeit ihren Job.