Rechtsformen von Unternehmen

Rechtsformen von Unternehmen

Eine Rechtsform ist der rechtliche Rahmen eines Unternehmens. Dieser Rahmen wird durch Gesetze festgesetzt und ist mit bestimmten Strukturmerkmalen verbunden. Rechte und Pflichten, die Haftung oder Steuerbelastungen können sich je nach Rechtsform unterscheiden.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zum Beispiel eine Rechtsform.


Erklärung

Übersicht der Rechtsformen

Rechtsformen

Einzelunternehmen

Personengesellschaften

Mischformen

Kapitalgesellschaften

Sonstige

OHG

KGaA

GmbH

Genossenschaften

KG

GmbH & Co. KG

AG

KöR

GbR

UG

PartG

Einzelunternehmen und Gesellschaften

Grundsätzlich wird bei der Art von Rechtsform in 2 Kategorien unterschieden: Den Einzelunternehmen und den Gesellschaften. Der zentrale Unterschied ist erstmal, dass wir bei einer Gesellschaft mindestens zwei Personen haben, die sich für die Gründung eines Unternehmens oder Betriebs vertraglich zusammenschließen und zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks arbeiten wollen. Diese Personen werden dann Gesellschafter genannt.

Bei einem Einzelunternehmen reicht eine Person.

Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen kann eine einzige Person ohne große bürokratische Hürden ein Unternehmen gründen. Mitarbeiter können auch angestellt werden. Der Einzelunternehmer ist der alleinige Inhaber und haftet mit seinem Privatvermögen. Durch § 1 HGB ist klar, wer ein Handelsgewerbe führt, ist Kaufmann. Dieser kann zum Beispiel das Kürzel e. K. verwenden.

Gesellschaften

Diese können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:

  1. Personengesellschaften
  2. Kapitalgesellschaften
  3. Mischformen
  4. sonstige Formen

Personengesellschaften

Der Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften liegt vor allem in der Haftung. Bei Personengesellschaften haften alle voll haftenden Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Dafür ist bei der Gründung kein Startkapital nötig, man kann also mit 0 € direkt loslegen.

Kapitalgesellschaften

Bei einer Kapitalgesellschaft haftet niemand mit seinem Privatvermögen. Stattdessen wird mit dem Gesellschaftsvermögen des Unternehmens gehaftet. Anders als bei der Personengesellschaft wir hier ein Startkapital benötigt. Bei einer GmbH sind das zum Beispiel 25 Tausend Euro. Weiter Kapitalgesellschaften sind zum Beispiel die Unternehmergesellschaft oder die Aktiengesellschaft.

Mischformen

Mischformen sind das Ergebnis der Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese Form hat Merkmale von beiden Formen. Ein Beispiel wäre die GmbH & Co. KG.

sonstige Formen

Zu den sonstigen Gesellschaftsformen werden schließlich alle Ausnahmefälle gezählt, die weder Personen- noch Kapitalgesellschaften sind. Dazu gehören Körperschaften öffentlichen Rechts, zu denen zum Beispiel Universitäten oder Handwerkskammern zählen, oder eingetragene Genossenschaften, wie beispielsweise Volks- und Raiffeisenbanken.

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