Bei Kooperationen handelt es sich um die vertragliche Zusammenarbeit von Unternehmen. Sie behalten dabei sowohl ihre rechtliche als auch die wirtschaftliche Selbstständigkeit in den Bereichen, die im Kooperationsvertrag genannt sind.
Formen
Interessengemeinschaft
- Langfristige Zusammenarbeit
- Rechtsform: GbR
- Gründe für Zusammenschluss:
- Forschung und Entwicklung
- Gegenseitige Zulieferung und Abnahme von Erzeugnissen
- Gemeinsamer Einkauf von Gütern
- Ziel: Kostensenkung durch Rationalisierungen
Konsortium
- Durchführung bestimmter zeitlich begrenzter Aufgaben
- Im Bankenbereich: Emissionskonsortium
Kartell
- Aufgabe wirtschaftlicher Handlungsfreiheit
- Ziel: Einschränkung / Aufhebung des Wettbewerbs
- In Deutschland verboten
- Formen:
- Preiskartell
- Konditionenkartell (Freistellung von Kartellverbot möglich)
- Produktions- und Quotenkartell
- Gebietskartell
Beispiel
Interessengemeinschaft
Unternehmen A, B & C in D-Stadt schließen sich zusammen, um für die Produktion Rohstoffe in großen Mengen zu kaufen.
→ Dadurch erhalten sie vom verkaufenden Unternehmen Mengenrabatt und sparen sich zusätzlich Lieferkosten.