Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Nicht-rechtzeitig-Lieferung bzw. Lieferverzug. Dazu gehören die Fälligkeit der Lieferung und das Verschulden der Liefernden. Die Rechte der Kaufenden unterscheiden sich darin, ob für die Lieferung eine Nachfrist gesetzt wurde oder nicht.
Voraussetzungen für die Nicht-rechtzeitig-Lieferung
Die Liefernden verpflichten sich im Kaufvertrag dazu, die bestellte Ware termingerecht und mangelfrei zu liefern. Werden diese beiden Bedingungen nicht erfüllt, so befindet sich die Liefernden im Lieferverzug. Voraussetzung dafür, dass dieser Lieferverzug besteht, ist die Fälligkeit der Lieferung und das Verschulden der Liefernden.
Fälligkeit der Lieferung § 286 BGB
Ist der Liefertermin nicht kalendermäßig genau festgelegt, erfolgt eine Abmahnung der Lieferung durch die Kaufenden.
- Die Mahnung ist die Voraussetzung für den Verzug
- Sie erfolgt am besten schriftlich
Eine Mahnung ist unter den folgenden Voraussetzungen nicht erforderlich:
Der Termin wurde kalendermäßig genau vereinbart
Die verkaufende Person erklärt selbst, dass diese nicht liefern kann oder will (= Selbstinverzugsetzung)
Wenn ein Fixgeschäft vorliegt
Bei eilbedürftigen Pflichten, z.B. die Reparatur eines Rohrbruchs
Bei einem Zweckkauf:
- Die verzögerte Lieferung hat für die Kaufenden keinen Sinn mehr, da der Zweck des Kaufs nicht erfüllt werden kann
→ z.B.: Die Osterdeko sollte sechs Wochen vor Ostern geliefert werden. Kommt es zu einem Verzug und die Deko würde erst nach Ostern ankommen, entfällt der Zweck der Warenlieferung.
Verschulden des Lieferers § 276 ff. BGB
Ein Verschulden liegt vor, wenn:
- Vorsätzlich gehandelt wurde
- Fahrlässig gehandelt wurde
Liegt die Ursache für den Lieferverzug bei der höheren Gewalt, geraten die Liefernden nicht in Verzug.
Von höherer Gewalt wird beispielsweise dann gesprochen, wenn aufgrund einer Umweltkatastrophe (wie Hochwasser, Sturm, Erdbeben), Krieg oder eines Brandes, die Ware nicht geliefert werden kann.
Rechte des Käufers bei der Nicht-rechtzeitig-Lieferung
Ohne Nachfristsetzung
Verlangt werden kann:
- Die Lieferung (§ 286 BGB) oder
- Die Lieferung und Schadensersatz wegen der verspäteten Lieferung (= Verzögerungsschaden nach § 280 BGB)
Gründe für das Bestehen auf Lieferung:
- Dieser Liefernde ist die einzig mögliche Bezugsquelle
- Andere Liefernde sind teurer
- Bei der Bestellung handelt es sich um eine Sonderanfertigung
- Die Lieferzeit der anderen möglichen Liefernden ist länger
Mit Nachfristsetzung
Ist die Ware im Verzug, können die Kaufenden den Liefernden eine angemessene Nachfrist setzen.
Dem Liefernden kann in Aussicht gestellt werden, dass nach Ablauf der Frist
- eine Warenannahme verweigert wird
- Schadensersatz statt Leistung verlangt werden kann
Ablehnen der Lieferung und Rücktritt vom Vertrag (§ 323 Abs. 1 BGB)
- Option wird in Anspruch genommen, wenn die Ware von anderen Liefernden zu diesem Zeitpunkt preisgünstiger oder gleichpreisig angeboten wird
Und/Oder Schadensersatz statt Leistung (§ 286 Abs. 2 BGB) (= Nichterfüllungsschaden)
- Für diesen Fall muss ein Verschulden der Liefernden vorliegen. Liegt dieses vor, können die Kaufenden einen Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
Die Nachfrist entfällt, wenn sich ein Liefernder selbst in Verzug setzt, beim Zweckkauf und beim Fixkauf.
Fixkauf
Der Liefertermin ist: fest, fix, genau, exakt
Wird dieser Termin überschritten, ist die Lieferung auch ohne Verschulden im Verzug.
Die Kaufenden haben ohne Nachfrist folgende Rechte (§ 376 HGB):
- Rücktritt vom Vertrag
- Bestehen auf die Lieferung (muss unverzüglich mitgeteilt werden)
- Schadensersatz statt Leistung verlangen (Voraussetzung: Verschulden der Lieferer)
Beispiele
Fälligkeit der Lieferung § 286 BGB
Jan hat bei einem Möbelhaus neue Schreibtischstühle bestellt. Der Lieferzeitraum war auf zwei Wochen festgelegt. Nach Verstreichen der zwei Wochen mahnt Jan die Lieferung beim Möbelhaus ab.
Wäre ein konkreter Liefertermin ausgemacht gewesen, wäre eine Mahnung nicht notwendig gewesen.
Rechte des Käufers bei der Nicht-rechtzeitig-Lieferung ohne Nachfristsetzung
Jan besteht allerdings auf die Lieferung, denn dieser Stuhl ist eine Sonderanfertigung. Er hat sich den Schreibtischstuhl mit dem simpleclub Logo besticken lassen und dieser Anbieter ist der einzige, der einen solchen Service anbietet.
Rechte des Käufers bei der Nicht-rechtzeitig-Lieferung mit Nachfristsetzung
Jan räumt dem Lieferanten eine extra Frist von vier Wochen ein. Nach dieser Frist, so hat er es sich vorgenommen, verweigert er die Warenannahme.
Fixkauf
Nach Überschreitung des Liefertermins hat Jan bei einem Fixkauf das Recht ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn er will, kann er auch hier auf die Lieferung bestehen.
Liegt das Verschulden der Verspätung bei dem Lieferanten, so kann er auch Schadensersatz statt Leistung fordern.