Nicht-rechtzeitig-Lieferung/ Lieferverzug

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Nicht-rechtzeitig-Lieferung bzw. Lieferverzug. Dazu gehören die Fälligkeit der Lieferung und das Verschulden der Liefernden. Die Rechte der Kaufenden unterscheiden sich darin, ob für die Lieferung eine Nachfrist gesetzt wurde oder nicht.


Voraussetzungen für die Nicht-rechtzeitig-Lieferung

Die Liefernden verpflichten sich im Kaufvertrag dazu, die bestellte Ware termingerecht und mangelfrei zu liefern. Werden diese beiden Bedingungen nicht erfüllt, so befindet sich die Liefernden im Lieferverzug. Voraussetzung dafür, dass dieser Lieferverzug besteht, ist die Fälligkeit der Lieferung und das Verschulden der Liefernden.

Fälligkeit der Lieferung § 286 BGB

Ist der Liefertermin nicht kalendermäßig genau festgelegt, erfolgt eine Abmahnung der Lieferung durch die Kaufenden.

  • Die Mahnung ist die Voraussetzung für den Verzug
  • Sie erfolgt am besten schriftlich

Eine Mahnung ist unter den folgenden Voraussetzungen nicht erforderlich:

  • Der Termin wurde kalendermäßig genau vereinbart

  • Die verkaufende Person erklärt selbst, dass diese nicht liefern kann oder will (= Selbstinverzugsetzung)

  • Wenn ein Fixgeschäft vorliegt

  • Bei eilbedürftigen Pflichten, z.B. die Reparatur eines Rohrbruchs

  • Bei einem Zweckkauf:

    • Die verzögerte Lieferung hat für die Kaufenden keinen Sinn mehr, da der Zweck des Kaufs nicht erfüllt werden kann

    → z.B.: Die Osterdeko sollte sechs Wochen vor Ostern geliefert werden. Kommt es zu einem Verzug und die Deko würde erst nach Ostern ankommen, entfällt der Zweck der Warenlieferung.

Verschulden des Lieferers § 276 ff. BGB

Ein Verschulden liegt vor, wenn:

  • Vorsätzlich gehandelt wurde
  • Fahrlässig gehandelt wurde

Liegt die Ursache für den Lieferverzug bei der höheren Gewalt, geraten die Liefernden nicht in Verzug.
Von höherer Gewalt wird beispielsweise dann gesprochen, wenn aufgrund einer Umweltkatastrophe (wie Hochwasser, Sturm, Erdbeben), Krieg oder eines Brandes, die Ware nicht geliefert werden kann.

Rechte des Käufers bei der Nicht-rechtzeitig-Lieferung

Ohne Nachfristsetzung

Verlangt werden kann:

  • Die Lieferung (§ 286 BGB) oder
  • Die Lieferung und Schadensersatz wegen der verspäteten Lieferung (= Verzögerungsschaden nach § 280 BGB)

Gründe für das Bestehen auf Lieferung:

  • Dieser Liefernde ist die einzig mögliche Bezugsquelle
  • Andere Liefernde sind teurer
  • Bei der Bestellung handelt es sich um eine Sonderanfertigung
  • Die Lieferzeit der anderen möglichen Liefernden ist länger

Mit Nachfristsetzung

Ist die Ware im Verzug, können die Kaufenden den Liefernden eine angemessene Nachfrist setzen.

Dem Liefernden kann in Aussicht gestellt werden, dass nach Ablauf der Frist

  • eine Warenannahme verweigert wird
  • Schadensersatz statt Leistung verlangt werden kann

Ablehnen der Lieferung und Rücktritt vom Vertrag (§ 323 Abs. 1 BGB)

  • Option wird in Anspruch genommen, wenn die Ware von anderen Liefernden zu diesem Zeitpunkt preisgünstiger oder gleichpreisig angeboten wird

Und/Oder Schadensersatz statt Leistung (§ 286 Abs. 2 BGB) (= Nichterfüllungsschaden)

  • Für diesen Fall muss ein Verschulden der Liefernden vorliegen. Liegt dieses vor, können die Kaufenden einen Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Die Nachfrist entfällt, wenn sich ein Liefernder selbst in Verzug setzt, beim Zweckkauf und beim Fixkauf.

Fixkauf

Der Liefertermin ist: fest, fix, genau, exakt

Wird dieser Termin überschritten, ist die Lieferung auch ohne Verschulden im Verzug.

Die Kaufenden haben ohne Nachfrist folgende Rechte (§ 376 HGB):

  • Rücktritt vom Vertrag
  • Bestehen auf die Lieferung (muss unverzüglich mitgeteilt werden)
  • Schadensersatz statt Leistung verlangen (Voraussetzung: Verschulden der Lieferer)

Beispiele

Fälligkeit der Lieferung § 286 BGB

Jan hat bei einem Möbelhaus neue Schreibtischstühle bestellt. Der Lieferzeitraum war auf zwei Wochen festgelegt. Nach Verstreichen der zwei Wochen mahnt Jan die Lieferung beim Möbelhaus ab.

Wäre ein konkreter Liefertermin ausgemacht gewesen, wäre eine Mahnung nicht notwendig gewesen.

Rechte des Käufers bei der Nicht-rechtzeitig-Lieferung ohne Nachfristsetzung

Jan besteht allerdings auf die Lieferung, denn dieser Stuhl ist eine Sonderanfertigung. Er hat sich den Schreibtischstuhl mit dem simpleclub Logo besticken lassen und dieser Anbieter ist der einzige, der einen solchen Service anbietet.

Rechte des Käufers bei der Nicht-rechtzeitig-Lieferung mit Nachfristsetzung

Jan räumt dem Lieferanten eine extra Frist von vier Wochen ein. Nach dieser Frist, so hat er es sich vorgenommen, verweigert er die Warenannahme.

Fixkauf

Nach Überschreitung des Liefertermins hat Jan bei einem Fixkauf das Recht ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn er will, kann er auch hier auf die Lieferung bestehen.

Liegt das Verschulden der Verspätung bei dem Lieferanten, so kann er auch Schadensersatz statt Leistung fordern.

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