Kredite Grundlagen

Unter Krediten & Darlehen versteht man die Überlassung von Geld oder Sachen über einen vereinbarten Zeitraum, wobei die kreditnehmende Person der kreditgebenden Person die Summe nach Ablauf der Frist zurückzuzahlen hat.


Kreditfähigkeit vs. Kreditwürdigkeit

  • Kreditfähigkeit: Ist der Antragstellende rechtlich dazu befähigt, einen Kredit zu beantragen?
    • natürliche Personen müssen geschäftsfähig sein
    • juristische Personen benötigen eine legitimierte antragstellende Person
  • Kreditwürdigkeit: Ist der Antragstellende wirtschaftlich und persönlich in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen?
    • Prüfung der wirtschaftlichen Situation: Auszüge aus dem Handelsregister, Bilanzen, GuV, Einkommenssteuerbescheide
    • Prüfung der persönlichen Situation: schulische und fachliche Ausbildung, individuelle Aspekte (Alter, Familienstand, Zuverlässigkeit)

Pflichten & Inhalte

Durch einen Kredit-/ Darlehensvertrag entstehen Pflichten für Kredit-/ Darlehensgebende und Kredit-/ Darlehensnehmende nach § 488 Abs. 1 BGB:

  • Kredit-/ Darlehensgebende sind verpflichtet, dem Kredit-/ Darlehensnehmenden den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.
  • Kredit-/ Darlehensnehmende sind verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und den zur Verfügung gestellten Betrag bei Fälligkeit zurückzuzahlen.
  • Inhalte: vereinbarte Kredit-/ Darlehensart, Effektiver Jahreszinssatz , Höhe des Kredit-/ Darlehensbetrags, Laufzeit, Tilgungshöhe bzw. Tilgungssatz und in manchen Fällen: Kreditsicherungsmöglichkeiten
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