Kreditsicherheiten reduzieren das Risiko des Kreditgebenden, dass der gewährte Kredit nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht zurückgezahlt wird.
Personalsicherheiten
Absicherung durch andere Personen
Bürgschaft
Hier haftet ein Dritter durch die Abgabe eines Bürgschaftsversprechens für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmenden.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge haftet wie der Kreditnehmende, also so, als ob er die Schuld selbst eingegangen wäre. Der Gläubiger kann seinen Bürgschaftsanspruch direkt mit Fälligkeit des Kredites gegenüber dem Bürgen geltend machen.
- Ausfallbürgschaft: Der Bürge tritt erst dann ein, wenn der Kreditnehmende seine Schuld endgültig nicht bergleichen kann. So lange muss der Bürge nicht zahlen.
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Garantie
Hier steht ein Dritter (Garant) für die Erfüllung von Verbindlichkeiten eines Kreditnehmenden ein. Im Gegensatz zur Bürgschaft übernimmt der Garant hier unabhängig vom Bestehen einer Zahlungsverpflichtung die Gewährleistung für einen zukünftigen Erfolg. Es handelt sich also um eine abstrakte Verpflichtung, die nicht von einer Hauptverbindlichkeit abhängig ist.
Schuldübernahme
Hier tritt eine weitere Person neben dem Kreditnehmenden als Gesamtschuldner auf. Die Hauftungsverpflichtung ist hier stärker als bei einer Bürgschaft, da der Kreditgebende sich den Schuldner aussuchen kann.
Realsicherheiten
Absicherung in Form von Sachen
Einfacher Eigentumsvorbehalt
Durch die Formulierung eines Eigentumsvorbehaltes im Kaufvertrag "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" bleibt der Verkäufer solange Eigentümer, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat (solange ist der Käufer lediglich der Besitzer). § 449 Abs. 1 BGB
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Der Eigentumsvorbehalt wird in der Regel als Sicherheit für einen Lieferantenkredit genutzt.
Lombardkredit
= Faustpfand
Vereinbarung einer Absicherung durch ein Pfand:
Mit Abschluss des Kreditvertrages übergibt der Kreditnehmende dem Kredtigebenden eine Sache (Pfand), die dieser bis zur Kredittilgung behält. Der Kreditnehmende bleibt zunächst Eigentümer, der Besitz des Pfands geht an den Kreditgebenden über.
Bei Nichtzahlung bei Fälligkeit der Schuld (Pfandreife), kann der Kreditgebende das Pfand öffentlich versteigern lassen (nach Fristsetzung).
Geeignetes Pfand:
- es muss werthaltig sein
- es muss leicht zu übergeben und aufzubewahren sein
Grundpfandrecht
Durch Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch erhält der Gläubiger ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache. Damit hat er bei Nicht-(rechtzeitiger)-Zahlung des Kredits das Recht, auf Zwangsvollstreckung des verpfändeten Grundstücks zu klagen.
Sicherungsübereignung
Zur Absicherung eines Kredits wird vereinbart, dass das Eigentum an diesem Gegenstand auf den Kreditgebenden übergeht, der Kreditnehmende bleibt Besitzer und hat das Nutzungsrecht.
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Die Sicherungsübereignung wird häufig als Ergänzung zu anderen Sicherheiten angewendet.
Forderungsabtretung
= Zession
Der Kreditnehmende überträgt Forderungen ggü. Dritten vertraglich an den Kreditgebenden, um damit seinen erhaltenen Kredit zu sichern.
Beispiele
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Lisa hat zur Finanzierung ihrer Ausbildung einen Kredit aufgenommen, für den ihre Mutter selbstschuldnerisch bürgt. Wird die Rückzahlung des Kredites fällig, kann die Bank sich sowohl an Lisas Mutter als auch an Lisa wenden.
Ausfallbürgschaft
Lisa hat zur Finanzierung ihrer Ausbildung einen Kredit aufgenommen, für den ihre Mutter mit einer Ausfallbürgschaft bürgt. Wird die Rückzahlung des Kredites fällig, muss die Bank sich zunächst an Lisa wenden. Erst wenn Lisa den Kredit endgültig nicht zurückzahlen kann, muss ihre Mutter eintreten. So lange kann die Mutter die Zahlung verweigern.
Lombardkredit
- Aktien und andere Wertpapiere
- Lebensversicherungen
- Schmuck
- Edelmetalle
Sicherungsübereignung
Die Bank (Kreditgebender) wird Eigentümer einer Produktionsmaschine. Diese bleibt aber beim Unternehmen (Kreditnehmender bleibt Besitzer) und produziert dort weiter Güter, die zu Umsatzerlösen führen und damit helfen, den Kredit fristgerecht zu tilgen.
Forderungsabtretung
- Lohn- und Gehaltsabtretung