Ein Staat ist eine politische Organisation einer Personengemeinschaft. Voraussetzungen sind ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt.
Merkmale
1. Staatsgebiet: Geografisch abgegrenzter Raum
2. Staatsvolk: Bevölkerung des Staates
3. Staatsgewalt: Stabile, handlungsfähige Regierung mit Verfassung und Gesetzen + Staats- und Regierungsform
Aufgaben
- Gewährleistung von (innerer und äußerer) Sicherheit
- Ermöglichung des Rechtsrahmens
- Schaffung von Infrastruktur
- Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung und des Verbraucherschutzes
- Regulierung der WIrtschaft
- Förderung von Forschung und Entwicklung
- Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
Beispiel
Staat: Bundsrepublik Deutschland
Staatsgebiet: Bundesstaat, der sich aus 16 Teilstaaten (Bundesländern) zusammensetzt und aus der Landfläche, den Hoheitsgewässern und dem Luftraum besteht.
Staatsvolk: Alle Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von ihrer Nationalität, die sich damit aktiv (z. B. durch Wahlen) am Staat beteiligen können: 83,1 Mio. (Stand 04/ 2021)
Staatsgewalt: In Deutschland gibt es die Gewaltenteilung, also die Aufteilung der Staatsgewalt in:
- Legislative (gesetzgebende Gewalt): Parlament (Organe des Bundestages und des Bundesrates)
- Exekutive (ausführende Gewalt): Bundesregierung
- Judikative (rechtssprechende Gewalt): Bundesverfassungsgericht + Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzgericht, Bundessozialgericht
Staatsform: Republik
Regierungsform: Demokratie