Vereinbarung zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer zur Überlassung eines Gegenstandes über einen vereinbarten Zeitraum und zu einer vereinbarten Leasingrate. Leasing ist damit eine Sonderform der Finanzierung. Es handelt sich um einen Sachkredit.
Funktionsweise
- Nutzungsüberlassung eines Gegenstands über einen vereinbarten Zeitraum.
- Der Leasingnehmer ist Besitzer, der Leasinggeber bleibt Eigentümer der Sache.
- Der Leasingnehmer zahlt eine Leasingrate (Nutzungsentgelt) an den Leasinggeber. Die Höhe der Leasingrate hängt in der Regel vom Wert des Leasinggegenstandes und der Nutzungsdauer ab.
- Nach Ablauf der Leasinglaufzeit muss der Leasingnehmer den geleasten Gegenstand an den Leasinggeber zurückgeben, den Leasingvertrag verlängern oder den Gegenstand kaufen.
Leasingarten
Direktes Leasing
Zwei Beteiligte:
- Leasinggeber (= Hersteller)
- Leasingnehmer
Indirektes Leasing
Drei Beteiligte:
- Leasinggeber (Bank oder Leasinggesellschaft)
- Leasingnehmer
- Hersteller des Leasinggegenstandes
Operate Leasing
- Leasingvertrag, der jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden kann
- zur kurzfristigen Nutzung
- Leasinggegenstand wird mehrmals vermietet
Financial Leasing
- Vereinbarung einer festen (unkündbaren) Grundmietzeit (so bemessen, dass alle Kosten + Gewinnaufschlag gedeckt sind)
- Vermietung an einen einzigen Leasingnehmer
Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
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Beispiele
- Direktes Leasing: Leasing eines Autos, z. B. bei VW
- Indirektes Leasing: JobRad
- Operate-Leasing: Universalgegenstände, wie Container, Baumaschinen oder Haushaltsgegenstände