Zahlungsschwierigkeiten

Von Zahlungsschwierigkeiten wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen nicht mehr liquide ist, und der Fortbestand des Unternehmens in Gefahr ist. Man spricht dann auch von einer Unternehmenskrise.


Zahlungsverzug

Voraussetzungen

Mahnung entfällt bei:
kalendermäßig bestimmtem Termin, engültiger Zahlungsverweigerung oder Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Tagen

  • Käufer zahlt nicht bei Fälligkeit der Zahlung
  • Verschulden (Vertretenmüssen) durch den Käufer
  • Mahnung muss getätigt worden sein

Rechte des Lieferers

Rechte ohne Nachfristsetzung

  • Erfüllung des Vertrages, also Zahlung des Rechnungsbetrags
  • Anspruch auf Verzugszinsen*

Rechte mit Nachfristsetzung

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadensersatz statt der Leistung

* Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen sind 9 Prozentpunkte (zweiseitiger Handelskauf) bzw. 5 Prozentpunkte (einseitiger Handelskauf) über dem aktuellen Basiszinssatz

Nachfrist nicht notwendig bei:
Fixkauf, Zweckkauf, Leistungsverweigerung

Zahlungsunfähigkeit

§ 17 InsO: Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (bei juristischen Personen) sind Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren.

Wirkung der Insolvenzeröffnung

  • Das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, geht auf den Insolvenzverwalter über.
  • Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich anmelden.

Abwicklung des Insolvenzverfahrens

  1. Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses
  2. Erfassung des Ist-Zustandes des Unternehmens
  3. Kündigung von Verträgen
  4. Verkauf oder Versteigerung des Unternehmensvermögens
  5. Schlussverteilung der Insolvenzmasse nach festgelegter Reihenfolge
  6. Festlegung einer Insolvenzquote
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