Von Zahlungsschwierigkeiten wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen nicht mehr liquide ist, und der Fortbestand des Unternehmens in Gefahr ist. Man spricht dann auch von einer Unternehmenskrise.
Zahlungsverzug
Voraussetzungen
Mahnung entfällt bei:
kalendermäßig bestimmtem Termin, engültiger Zahlungsverweigerung oder Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Tagen
- Käufer zahlt nicht bei Fälligkeit der Zahlung
- Verschulden (Vertretenmüssen) durch den Käufer
- Mahnung muss getätigt worden sein
Rechte des Lieferers
Rechte ohne Nachfristsetzung |
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Rechte mit Nachfristsetzung |
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* Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen sind 9 Prozentpunkte (zweiseitiger Handelskauf) bzw. 5 Prozentpunkte (einseitiger Handelskauf) über dem aktuellen Basiszinssatz
Nachfrist nicht notwendig bei:
Fixkauf, Zweckkauf, Leistungsverweigerung
Zahlungsunfähigkeit
§ 17 InsO: Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (bei juristischen Personen) sind Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren.
Wirkung der Insolvenzeröffnung
- Das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, geht auf den Insolvenzverwalter über.
- Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich anmelden.
Abwicklung des Insolvenzverfahrens
- Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses
- Erfassung des Ist-Zustandes des Unternehmens
- Kündigung von Verträgen
- Verkauf oder Versteigerung des Unternehmensvermögens
- Schlussverteilung der Insolvenzmasse nach festgelegter Reihenfolge
- Festlegung einer Insolvenzquote