Unter Personengesellschaften versteht man Handelsgesellschaften, bei denen die persönliche Mitgliedschaft der Gesellschafter:innen im Vordergrund steht. Dies können beispielsweise eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
= Zusammenschluss von zwei oder mehr Kaufleuten, um ein kaufmännisches Handelsgewerbe unter einer Firma zu betreiben
Firma | Zusatz "Offene Handelsgesellschaft" oder "OHG" muss enthalten sein |
Gründung |
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Eigenkapital |
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Haftung | Unmittelbare Haftung = Haftung mit Privatvermögen, gesamtschuldnerisch |
Geschäftsführung und Vertretung |
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Unbeschränkte Haftung = Haftung mit Privatvermögen
Unmittelbare Haftung = Gläubiger:innen können sich an alle Gesellschafter:innen wenden, um Forderungen geltend zu machen
Gesamtschuldnerische Haftung = alle Gesellschafter:innen haften für die gesamten Schulden der Gesellschaft
Kommanditgesellschaft (KG)
= Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen zum Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes unter einer Firma
Firma | Zusatz "Kommanditgesellschaft" oder "KG" muss enthalten sein |
Gründung |
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Einlage |
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Haftung |
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Geschäftsführung und Vertretung |
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
= Personenvereinigung, deren Zweck nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist
- Keine Handelsgesellschaft
- Vertretung von gemeinsamen Interessen
- Zahl der Gesellschafter:innen unbegrenzt
- Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung
- Finanzierung durch Beiträge (= "Eigentum zur gesamten Hand")
- Haftung unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
Beispiele für GbR
- Ärtzliche Gemeinschaftspraxis
- Zusammenschluss von Steuerberater:innen
- Gemeinschaft von Wirtschaftsprüfer:innen
- Marketingagenturen