Eine Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Schäden, insbesondere Invalidität, die Folge eines Unfalls sind.
Der Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Der erweiterte Unfallbegriff schließt:
- Ersticken
- Erfrieren
- Vergiftung
- Schlaganfälle
- Muskelzerrungen
mit ein.
Die gesetzliche Unfallversicherung
- Wird von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen
- Leistet bei:
- Unfällen bei der Arbeit, Schule und Universität
- Wegeunfällen
- Berufskrankheiten
Die private Unfallversicherung
Leistet jederzeit, weltweit und bei jedem Unfall.
Meistens ist hier eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss notwendig.
Invaliditätsleistung
Einmalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Höhe der Leistung richtet sich nach:
- Versicherungsgrundsumme
- Progression
- Gliedertaxe
Weitere optionale Leistungen
- Todesfallsumme
- Krankentagegeld
- Lebenslange Unfallrente
- Beitragsrückgewähr
Nice to know
- Die meisten Unfälle ereignen sich Zuhause rund 2,8 Millionen mal in Deutschland pro Jahr
- Jede zehnte Person hat einen Unfall im Jahr
- Vor allem Kinder sind sehr Unfall gefährdet
- 60% der Unfälle ereignen sich im Herbst
- Jeder fünfte Unfall bei der Arbeit entsteht durch Ausrutschen oder Stolpern