Unfallversicherung

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Schäden, insbesondere Invalidität, die Folge eines Unfalls sind.


Der Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Pauke-Regel

Der erweiterte Unfallbegriff schließt:

  • Ersticken
  • Erfrieren
  • Vergiftung
  • Schlaganfälle
  • Muskelzerrungen

mit ein.

Die gesetzliche Unfallversicherung

  • Wird von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen
  • Leistet bei:
    • Unfällen bei der Arbeit, Schule und Universität
    • Wegeunfällen
    • Berufskrankheiten

Die private Unfallversicherung

Leistet jederzeit, weltweit und bei jedem Unfall.

Meistens ist hier eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss notwendig.

Invaliditätsleistung

Einmalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Höhe der Leistung richtet sich nach:

  • Versicherungsgrundsumme
  • Progression
  • Gliedertaxe
Gliedertaxe

Weitere optionale Leistungen

  • Todesfallsumme
  • Krankentagegeld
  • Lebenslange Unfallrente
  • Beitragsrückgewähr

Nice to know

  • Die meisten Unfälle ereignen sich Zuhause rund 2,8 Millionen mal in Deutschland pro Jahr
  • Jede zehnte Person hat einen Unfall im Jahr
  • Vor allem Kinder sind sehr Unfall gefährdet
  • 60% der Unfälle ereignen sich im Herbst
  • Jeder fünfte Unfall bei der Arbeit entsteht durch Ausrutschen oder Stolpern
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