Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die ein Unternehmer auf seine Umsätze zahlen muss. Besser bekannt ist sie im Alltag als Mehrwertsteuer (auch wenn die Bezeichnung nicht ganz korrekt ist). Vorsteuer bezeichnet die gleiche Steuer, allerdings aus Sicht des Einkäufers.
Erklärung
Umsatzsteuer
- Unternehmer zahlen auf Umsätze Steuern
- Muss auf Kassenbons & Rechnungen explizit ausgewiesen werden
- In Deutschland: 19 % oder 7 %
- Steuer muss vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt werden
Umsatzsteuer = Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt
Vorsteuer
- Die gleiche Steuer wie die Umsatzsteuer
- Aus einer anderen Perspektive
- Steuer, die ein Unternehmer zahlt, wenn er Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmer einkauft
- Umsatzsteuer des verkaufenden Unternehmens = Vorsteuer des kaufenden Unternehmens
- Käufer, der die Vorsteuer zahlen muss, kann diese wieder vom Finanzamt zurückfordern
Vorsteuer = Forderung gegenüber dem Finanzamt
Beispiel
Ein Händler kauft vom Hersteller einen Fernseher für 1.000 € netto (Betrag ohne Umsatzsteuer). Darauf fallen 19 % Umsatzsteuer an, die der Händler zusätzlich bezahlt und vom Hersteller an das Finanzamt abgeführt wird. Für den Händler handelt es sich bei den 19 € um Vorsteuer, die er anschließend vom Finanzamt zurückfordern kann.
Der Händler verkauft den Fernseher nun für 1.200 € netto an einen Endverbraucher. Auch hierauf werden wieder 19 % Umsatzsteuer fällig. Der Kunde muss also 1.428 € an den Händler bezahlen und der Händler führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.