Aktionär:innen erhalten je alte Aktie ein Bezugsrecht, dieses können sie ausüben, um junge Aktien zu erwerben.
Um eine junge Aktie zu erwerben, benötigt man immer mindestens ein Bezugsrecht, es können aber auch mehrere Bezugsrechte für den Erwerb einer jungen Aktie benötigt werden, das ist das Bezugsverhältnis.
Bezugsrecht
- Recht auf Bezug junger Aktien, nach § 186 Abs. 1 AktG
- Je Aktie erhält man genau ein Bezugsrecht
- Bezugsrecht kann innerhalb einer 14-tägigen Bezugsfrist ausgeübt werden
Bezugsrechte berechtigen lediglich zum Kauf junger Aktien, man bekommt also nicht automatisch junge Aktien geschenkt.
Ausschluss des Bezugsrechts
Bezugsrechte können unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen werden:
Kapitalerhöhung darf nominal nicht höher als 10% des Eigenkapitals sein
Ausgabepreis darf den aktuellen Börsenpreis nicht wesentlich überschreiten
- Abschlag nicht mehr als 3%, unter Umständen 5%
Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis ist die Relation zwischen alten Aktien und jungen Aktien.
Ermittlung des Bezugsverhältnis
Stückaktien
Verhältnis der Stückanzahl von alten Aktien zu jungen Aktien.
Nennbetragsaktien
Verhältnis des Grundkapitals zur Kapitalerhöhung.
Warum gibt es Bezugsrechte?
Das resultiert aus der Ausgabe junger Aktien:
Durch die Kapitalerhöhung verringert sich der Wert der Aktien, sowie die Einflussnahme auf das Unternehmen.
1. Verwässerungseffekt:
- Mehr Aktien im Umlauf → Aktionärsstruktur verändert sich
- Beteiligungsquote der Aktionär:innen sinkt
- Stimmrechtsquote der Aktionär:innen sinkt
2. Kapitalverwässerung:
- Junge Aktien sind günstiger → Wert der alten Aktien sinkt
- Dividende verteilt sich auf mehr Aktien
- Monetärer Wert der Beteiligung sinkt
Möglichkeiten der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen
Erhält man Bezugsrechte, so ergeben sich im Wesentlichen drei unterschiedliche Möglichkeiten:
Anwendungsbereich
Eine Aktiengesellschaft beschließt die Ausgabe junger Aktien. Die Anzahl wird von 30 Mio. Stück auf 50 Mio. Stück erhöht. Lea hat aktuell 15 Aktien im Depot.
I. Bestimmen der Anzahl junger Aktien
II. Ermitteln des Bezugsverhältnis
III. Ermittlung der jungen Aktien
Wir ermitteln, wie viel junge Aktien Lea mit ihren Bezugsrechten zustehen.
Dazu bilden wir eine einfache Matrix - wie folgend dargestellt:
Im nächsten Schritt setzen wir unsere gegebenen Werte ein. Anschließend multiplizieren wir die Anzahl der jungen Aktien mit der Anzahl der sich im Depot befindenden Aktien. Daraufhin wird das ganze durch die Anzahl der alten Aktien dividiert.
Lea bekommt also für ihre 15 Aktien im Depot durch ihre Bezugsrechte das Recht, zehn junge Aktien zu beziehen.