Pfandbriefe sind Anleihen, die nur von Kreditinstituten emittiert werden dürfen.
Emissionsgründe
- Beschaffung von mittel- und langfristigen Mitteln
- Finanzierung des Kreditgeschäfts
- Stärkung des bankaufsichtlich anerkannten Eigenkapitals
Voraussetzungen zur Emission
- Geregelt in § 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- Kreditinstitut, das Kreditgeschäft betreibt
- Ermächtigung durch BaFin
- Kernkapital mindestens 25 Millionen Euro
- Geeignetes Risikomanagementsystem vorhanden
- Pfandbriefgeschäft muss regelmäßig und nachhaltig betrieben werden
- Angemessener organisatorischer Rahmen muss zur Verfügung stehen
Merkmale
Deckungskongruenz
- Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe durch Deckungswerte gesichert
- In Höhe des Nennwerts, in Höhe des Barwerts und die Zinsen
- Barwert der Deckung muss Pfandbriefe um 2 % übersteigen
Deckungswerte
- Öffentliche Pfandbriefe
- Hypothekenpfandbriefe
- Schiffspfandbriefe
- Flugzeugpfandbriefe
Deckungsregister
- Deckungswerte werden im Deckungsregister geführt
- Muss vierteljährlich offen gelegt werden
Treuhänder:in
- Wird von der BaFin bestellt
- Überwacht Deckungsprinzip
- Überwacht Führung des Deckungsregisters
Trennungsprinzip
- Werte aus Deckungsregister fallen nicht in Insolvenzmasse
Sicherheit
- Anleihen in Höhe des Nennwerts, in Höhe des Barwerts und die vereinbarten Zinsen durch Deckungswerte gesichert
Investitionsgründe der Anleger:innen
- Durch die Deckungswerte ist die Rückzahlung eines Pfandbriefs sehr sicher
- So sicher, dass Pfandbriefe mündelsicher sind
- Die meisten Anleger:innen interessieren sich für eine hohe Sicherheit ihrer Anlage.
- Was spricht dann also gegen das Investieren in Pfandbriefe?
- Das Anlagedreieck!
- Viel Sicherheit bedeutet wenig Rendite