Das Bauspardarlehen ergibt sich aus einem Bausparvertrag, den die Kundschaft bei der Bausparkasse abschließt. Es handelt sich dabei um einen zweck- und objektgebundenen langfristigen Kredit. Meist wird als Kreditsicherheit ein zweitrangiges Grundpfandrecht eingetragen.
Merkmale
- Zuteilung erfolgt nach Erreichen von:
- Mindestsparguthaben
- Mindestbewertungszahl
- Mindestansparzeit
- Selbstgenutzte Wohnimmobilie wird mit ≤ 100 % beliehen
- Sondertilgungen sind jederzeit möglich
Annuität
- Beginnt nach der Auszahlung der Bausparsumme
- Rückzahlung durch gleichbleibende Raten
- Monatliche Belastung relativ hoch, weil kurze Laufzeit
- Zins- und Tilgungsrate liegt bei ca. 3 - 10 ‰ der Bausparsumme
Verzinsung
- Relativ zinsgünstiges Darlehen
- Garantierter Festzins für gesamte Laufzeit
Besicherung
- Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts
→ Grundschuld an zweiter Rangstelle, weil erste Rangstelle für die Besicherung von Realkrediten benötigt wird
Einblick in die Praxis
Vorfinanzierung
- Finanzierung von Bausparvertrag bzw. -summe vor Zuteilungsreife
→ Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl und Mindestansparzeit noch nicht erreicht
- Darlehensnehmer:in erhält Festdarlehen in Höhe der Bausparsumme
- Während der Darlehenslaufzeit:
- Zahlung monatlicher Zinsen für Festdarlehen
- Laufende Einzahlung auf Bausparvertrag
- Besicherung:
- Eintragung einer Grundschuld und
- Abtretung des Bausparguthabens
- Ablösung der Vorfinanzierung zum Zeitpunkt, an dem Bausparvertrag ausbezahlt wird
Zwischenfinanzierung
- Mindestguthaben bereits erreicht
- Mindestbewertungszahl oder Mindestlaufzeit noch nicht erreicht
- Selber Ablauf wie bei Vorfinanzierung