Grundlagen der Buchführung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Überblick der Themen

  1. Einführung in die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

  2. Buchführungspflicht und Rechtsgrundlagen

  3. Grundsätze der Vollständigkeit und Richtigkeit

  4. Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit

  5. Grundsätze der Fortführung und Stetigkeit

  6. Grundsätze der Periodenabgrenzung

  7. Grundsätze der Einzelbewertung

  8. Grundsätze der Systematik und Nachvollziehbarkeit

  9. Beispiele und Anwendungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung


Einführung in die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (kurz: GoB) sind Regeln und Standards, die in der Buchführung angewendet werden, um die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen sicherzustellen. Sie dienen dazu, die Buchführung transparent und verlässlich zu gestalten. In diesem Kapitel werden wir uns mit den Grundlagen der GoB vertraut machen.

Rechtsquellen für die GoB sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO). Die Buchführung ist in ihrer Durchführung an die GoB gebunden.

Buchführungspflicht und Rechtsgrundlagen

Die Buchführungspflicht besteht für Unternehmen, die nach handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet sind, ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die relevanten Rechtsgrundlagen für die Buchführung sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO). Diese Gesetze legen fest, welche Unternehmen zur Buchführung verpflichtet sind und welche Grundsätze dabei beachtet werden müssen.

HGB
Vorschriften über die Buchführung finden sich im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung.

Grundsätze der Vollständigkeit und Richtigkeit

Gemäß den Grundsätzen der Vollständigkeit müssen alle Geschäftsvorfälle lückenlos und zeitnah erfasst werden. Es dürfen keine relevanten Informationen ausgelassen werden. Die Grundsätze der Richtigkeit fordern, dass die erfassten Daten korrekt und fehlerfrei sind. Falsche oder unvollständige Angaben können zu verzerrten Ergebnissen führen und die Aussagekraft der Buchführung beeinträchtigen.

Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit

Die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit besagen, dass die Buchführung so gestaltet sein sollte, dass sie für Dritte verständlich ist. Alle Konten, Buchungssätze und Aufzeichnungen sollten übersichtlich und nachvollziehbar sein. Eine klare und strukturierte Buchführung erleichtert die Analyse der Finanzdaten und ermöglicht einen schnellen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens.

Grundsätze der Fortführung und Stetigkeit

Die Grundsätze der Fortführung besagen, dass bei der Buchführung davon ausgegangen wird, dass das Unternehmen auch in Zukunft fortgeführt wird. Es wird von einer kontinuierlichen Geschäftstätigkeit ausgegangen, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für eine Geschäftsaufgabe oder -veräußerung.

Die Grundsätze der Stetigkeit besagen, dass einmal gewählte Buchführungsmethoden und Bewertungsgrundsätze kontinuierlich angewendet werden sollten, um Vergleichbarkeit über verschiedene Geschäftsjahre hinweg zu gewährleisten.

Grundsätze der Periodenabgrenzung

Die Grundsätze der Periodenabgrenzung bestimmen, dass Erträge und Aufwendungen dem Zeitraum zugeordnet werden müssen, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung dem Zeitpunkt zugeordnet werden müssen, in dem sie tatsächlich angefallen sind, unabhängig davon, wann sie bezahlt oder erhalten wurden.

Grundsätze der Systematik und Nachvollziehbarkeit

Die Grundsätze der Systematik fordern, dass die Buchführung nach einem einheitlichen System durchgeführt wird. Es sollten klare Regeln für die Erfassung, Dokumentation und Auswertung der Geschäftsvorfälle festgelegt werden.

Die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit besagen, dass sämtliche Buchungen und Geschäftsvorfälle lückenlos nachvollziehbar sein müssen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht eine Überprüfung der Buchführung durch interne und externe Prüfer.

Grundsätze der Einzelbewertung

Die Grundsätze der Einzelbewertung besagen, dass Vermögensgegenstände und Schulden einzeln bewertet werden müssen. Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld muss mit dem Wert angesetzt werden, der ihm zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt zukommt. Dadurch wird eine genaue Bewertung der finanziellen Situation des Unternehmens ermöglicht.


Beispiele und Anwendungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

  • Ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ist die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in einem Buchungsjournal. Hier werden alle Ein- und Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und den entsprechenden Konten zugeordnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Grundlage für die Erstellung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und anderen Finanzberichten.
  • Ein weiteres Beispiel ist die Anwendung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung bei der Buchung von Mietzahlungen. Wenn ein Unternehmen eine jährliche Miete in Höhe von 12.000 Euro zahlt, wird diese Zahlung nicht in einer einzigen Buchung erfasst. Stattdessen wird sie monatlich mit 1.000 Euro verbucht, um den Zeitraum der Mietnutzung zu berücksichtigen.
  • Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind in verschiedenen Branchen und Berufen von großer Bedeutung. Sie gewährleisten die Genauigkeit und Vergleichbarkeit von Finanzdaten und tragen zur Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Buchführung bei. Durch die Einhaltung dieser Grundsätze können Unternehmen ihre finanzielle Lage besser analysieren und fundierte Entscheidungen treffen.

GoB und Bilanzierungsgrundsätze

Neben den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sind bei der Aufstellung der Bilanz die Bilanzierungsgrundsätze zu beachten. Die Bilanzierungsgrundsätze haben keine direkte gesetzliche Grundlage, entspringen aber zum Teil dem HGB, Empfehlungen oder Gewohnheiten. Ziel der Bilanzierungsgrundsätze ist es vor allem, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu gewährleisten.

  1. Bilanzwahrheit
  2. Bilanzklarheit
  3. Vorsichtsprinzip
  • Imparitätsprinzip
  • Realisationsprinzip
  1. Niederstwertprinzip (Aktiva) bzw. Höchstwertprinzip (Passiva)
  2. Einzelbewertungsprinzip
  3. Bilanzkontinuität
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