Die Gewinn- und Verlustrechnung, GuV-Rechnung oder auch Erfolgsrechnung gehört neben der Bilanz zu den Hauptbestandteilen des Jahresabschlusses und ermittelt - im Gegensatz zur stichtagsbezogenen Bilanz - den Erfolg eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum (z. B. für ein Geschäftsjahr).
Erfolgskontrolle
Gewinn oder Verlust?
- Bei der GuV-Rechnung geht es - im Gegensatz zur Bilanz - nicht um den Wert des Unternehmens und um die Veränderung der Vermögensverhältnisse, sondern um die Frage, ob ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum mehr Geld eingenommen als ausgegeben hat, oder umgekehrt. Und genau daran wird der Erfolg des Unternehmens bemessen.
- Dafür werden die in dem Geschäftsjahr getätigten Aufwendungen den erzielten Erträgen gegenübergestellt.
- Überwiegen die Erträge, hat das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet.
- Sind die Aufwendungen größer als die Erträge, hat es Verlust gemacht.
- Die Aufwendungen können wir den Aufwandskonten entnehmen.
- Die Erträge können wir den Ertragskonten entnehmen.
GuV vs. Bilanz
Haben wir den Saldo (also den Gewinn oder Verlust) des Gewinn- und Verlustkontos ermittelt, wird dieser in das Eigenkapitalkonto der Bilanz übernommen. Das GuV-Konto ist also ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos der Bilanz und fließt damit zum Jahresabschluss in die Bilanz ein.