Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Eine Inventur ist nach § 240 HGB und § 141 AO Pflicht für jeden Kaufmann bzw. jede Kauffrau.
Arten
Körperliche Inventur: Bestandsaufnahme der vorhandenen Mengen und zugrundeliegenden Werte aller körperlichen Vermögensgegenstände (z. B. Fuhrpark, fertige Erzeugnisse) durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen.
Buchinventur: Bestandsaufnahme aller nicht körperlichen Vermögensteile und Schulden (z. B. Bankguthaben, offene Rechnungen, Kredite) auf Grundlage von Aufzeichnungen und Belegen.
Anlässe
- Zum Ende des Geschäftsjahres (Pflicht)
- Bei Unternehmensgründung
- Bei Übernahme eines Unternehmens
- Bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit
- Bei Verkauf eines Unternehmens
Inventurverfahren
- Zeitnahe Stichtagsinventur: Durchführung der Inventur kann innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder 10 Tagen nach dem Stichtag erfolgen. Zu- und Abgänge müssen während der Frist wertmäßig berücksichtigt werden.
- Verlegte Stichtagsinventur: Bestandsaufnahme kann 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Stichtag erfolgen. Zu- und Abgänge müssen während der Frist wertmäßig berücksichtigt werden.
- Permanente Inventur: Bestand wird permanent erfasst. Einmal im Jahr muss körperliche Inventur durchgeführt werden, um Soll Bestand zu überprüfen.
- Stichprobeninventur: Bestand der Vermögensgegenstände wird nach Art, Menge und Wert durch Stichproben mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt.
Inventar
Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur.
= Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände, der Schulden und des Reinvermögens eines Unternehmens zu einem bestimmtem Zeitpunkt.