Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die ein Unternehmen beim Verkauf auf Lieferungen und Leistungen aufschlägt. In der Regel beträgt der Steuersatz 19 %.
Was ist die Umsatzsteuer (USt.)?
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie betrifft somit nahezu jeden Aspekt des Wirtschaftslebens, von der Herstellung bis zum Verkauf von Gütern. Unternehmen und Unternehmer sind verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen, indem sie sie auf den Verkaufspreis aufschlagen. Die gesammelte Umsatzsteuer wird dann an das Finanzamt, also an den Staat, abgeführt. Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer daher ein durchlaufender Posten. Die Steuer wird ja schließlich nur auf den Preis aufgeschlagen, um sie später an das Finanzamt abzuführen.
Warum gibt es die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer dient dem Staat als wichtige Einnahmequelle, um öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitswesen, Infrastruktur und mehr zu finanzieren. Sie ermöglicht es dem Staat, Einkommen zu generieren, ohne direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen einzugreifen.
Wie funktioniert die Umsatzsteuer?
Steuersatz und Berechnung
Der Steuersatz der Umsatzsteuer variiert je nach Produkt oder Dienstleistung. In Deutschland gibt es zwei Hauptsteuersätze: den regulären Satz (19 %) und den ermäßigten Satz (7 %). Der reguläre Satz wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet, während der ermäßigte Satz für bestimmte Güter wie Lebensmittel, Bücher und kulturelle Veranstaltungen gilt. Wenn du mehr dazu wissen möchtest, schau gerne im § 12 Abs. 2 UStG vorbei.
Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt durch Multiplikation des Steuersatzes mit dem Verkaufspreis (Nettopreis) des Produkts oder der Dienstleistung. Die resultierende Summe ist der Betrag, den das Unternehmen an Umsatzsteuer vom Kunden erhält.
Angenommen du kaufst eine Jeans für 70 Euro netto. Dann kannst du die Umsatzsteuer so berechnen:
Für den ermäßigten Steuersatz (z.B. Kauf eines Buches für 10 Euro netto) gilt dann analog:
Vorsteuerabzug
Unternehmen können die Umsatzsteuer, die sie beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt haben, als Vorsteuer geltend machen. Dies verringert die tatsächliche Umsatzsteuerschuld. Der Vorsteuerabzug wird in der Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung berücksichtigt.
Du kannst dir hier Folgendes merken:
- Vorsteuer > Umsatzsteuer → Vorsteuerüberhang → Forderung ggü. Finanzamt
- Vorsteuer < Umsatzsteuer → Umsatzsteuerzahllast → Verbindlichkeit ggü. Finanzamt
Umsatzsteuervoranmeldung
Unternehmen müssen regelmäßig (meist monatlich oder vierteljährlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung bei den Steuerbehörden einreichen. In dieser Erklärung geben sie an, wie viel Umsatzsteuer sie eingenommen und gezahlt haben. Die Differenz zwischen diesen Beträgen ist der tatsächlich zu zahlende Betrag oder die Rückerstattung.
Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuererklärung ist eine jährliche Erklärung, die die Gesamtsumme der Umsatzsteuertransaktionen eines Unternehmens zusammenfasst. Sie dient der Überprüfung der gemachten Vorsteuerabzüge und anderer Umsatzsteuerbelange.
Umsatzsteuer-Konto
Die Umsatzsteuer ist nichts anderes als eine Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt, während die Vorsteuer eine Forderung ggü. dem Finanzamt darstellt. Weil es sich beim Umsatzsteuerkonto um ein **Bestandskonto** handelt und Verbindlichkeiten auf der **Passivseite** der Bilanz stehen, handelt es sich hier um ein **passives** **Bestandskonto**. Abgänge buchst du daher im Soll und Zugänge im Haben.
Beim Vorsteuer-Konto handelt es sich dagegen um ein **aktives** **Bestandskonto**, weshalb das T-Konto folgendermaßen aussieht:
Merkmale
- Die Umsatzsteuer muss später an den Staat abgeführt werden.
- Sie wird vom Endverbraucher getragen.
- Für Unternehmen ist sie ein durchlaufender Posten.
- Steuersatz: 19 % oder 7 % (Regelung durch Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 2).
Beispiel zur Umsatzsteuer
Stellen wir uns vor, du betreibst einen kleinen Online-Shop, in dem du handgefertigte Seifen verkaufst. Du verkaufst eine Seife für 10 Euro inklusive Umsatzsteuer (19 %). Die **Umsatzsteuer** beträgt also **1,90 Euro** (10 Euro * 19 %). **Diesen Betrag** musst du an den Staat abführen.
Gleichzeitig kaufst du Seifenverpackungen für 50 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) ein. Der Umsatzsteuersatz für Verpackungen beträgt 19 %, also zahlst du **9,50 Euro** Umsatzsteuer (50 Euro * 19 %). In deiner Umsatzsteuervoranmeldung kannst du diese **9,50 Euro** als **Vorsteuer** geltend machen, um deine Umsatzsteuerschuld zu **reduzieren**.
In deiner Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres würdest du alle deine Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer angeben, um den endgültigen Betrag zu ermitteln, den du an den Staat **zahlen** **musst**oder **zurückerhälst**.
In diesem Fall gilt:
Das Unternehmen hat also Anspruch auf eine Rückerstattung der gezahlten Steuer i.h.v. 7,60 Euro ggü. dem Finanzamt. Es liegt ein Vorsteuerüberhang vor. Dass das Unternehmen Geld erhalten muss, erkennst du auch direkt an dem positiven Vorzeichen.
Die Umsatzsteuer ist also nichts anderes als eine **Verbindlichkeit** ggü. dem Finanzamt, während die Vorsteuer eine **Forderung** ggü. dem Finanzamt darstellt.