Die Erwerbsminderung tritt ein, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht länger voll erwerbstätig sein kann.
Gesetzliche Definition
- Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung
- Dauerhafte Einschränkung: Voraussichtlich durchgehend für mindestens 6 Monate
- Beliebiger Beruf
- Volle Erwerbsminderung: Weniger als 3 Stunden Arbeit am Tag
- Teilweise Erwerbsminderung: weniger als 6 Stunden am Tag
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist Teil des sozialen Sicherungssystems und wird von der deutschen Rentenversicherung getragen.
Voraussetzungen
- Bestehen einer Erwerbsminderung nach der gesetzlichen Definition
- Keine Möglichkeit auf Berufswechsel oder Therapie
- Mindestens 5 Jahre Mitglied der gesetzlichen Versicherung
- Mindestens 3 Jahre Einzahlung der Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren
Berechnung der Rente
- Ausgangspunkt sind die Rentenpunkte
- Diese entstehen durch die eingezahlten Beiträge
- Zurechnungszeiten beachten
- Abschläge wegen vorzeitigem Renteneintritt
- Diese sind maximal 10,8 %
Rechenbeispiel
Jan arbeitet seit 7 Jahren als Angestellter. Nun ist er aber aufgrund einer schweren Krankheit teilweise erwerbsgemindert. Wir berechnen im Folgenden die Höhe seiner Erwerbsminderungsrente.
Folgende Angaben haben wir aus seinem Rentenbescheid:
Bisheriger Verdienst | 2.600 € brutto |
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Höhe der Rentenbezüge bei gleichbleibenden Einzahlungen | 1.400 € |
Rentenbeginn | 2062 |
Da der reguläre Rentenbeginn so weit in der Zukunft ist, zahlt Jan den maximalen Abschlag von 10,8 %.
Bei teilweiser Erwerbsminderung macht das dann die Hälfte also: