Um mit Wertpapieren zu handeln, stellen die Kund:innen Kauf- und Verkaufsaufträge an ihre Bank. Dabei sind einige Merkmale und Richtlinien zu beachten.
Inhalte von Aufträgen
- Börsenmäßige Bezeichnung des Wertpapiers (bei Schuldverschreibungen auch Ausgabejahr, Serie oder Reihe sowie Zinssatz)
- Angabe der International Securities Identification Number (ISIN)
- Genaue Bezeichnung des Eurex-Kontrakts
- Auftragsmenge (Stückzahl bei Aktien und Investmentzertifikaten, Nennbetrag bei Schuldverschreibungen, Anzahl der Kontrakte bei Eurex-Geschäften)
- Kurslimite
- Gültigkeitsdauer des Auftrags
- Name und Anschrift Auftraggeber:in
- Kontonummer des Geldkontos und des Depotkontos
- Verwahrungsart (Girosammel, Streifband, effektive Auslieferung)
- Weitere Vereinbarungen (z.B. Ausführungsplatz, Lieferhinweis)
- Datum und Uhrzeit der Auftragsannahme
- Unterschrift
Deckungsprüfung
Vor Freigabe der Aufträge prüfen Kreditinstitute, ob die Kund:innen über ausreichend Deckung verfügen.
Kaufauftrag | Verkaufsauftrag |
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Gültigkeitsdauer
- Allgemeine Unterscheidung: befristete und unbefristete Aufträge
- Xetra und EUREX Handel: Good till date und Good till canceled Orders
- Good till date Order = Auftrag ist datumsbezogen
- Good till cancelled Order = Auftrag ist bis zur manuellen oder automatischen Löschung (nach 90 Tagen) befristet
- Aufträge ohne Gültigkeitsdauer = tagesgültig
Ausführung
- Aufträge sind zeitnah und in der Reihenfolge des Eingangs auszuführen
- Börsenaufträge verlangen unverzügliche Weiterleitung
- Kund:innen müssen über mögliche Risiken aufgeklärt werden (WPHG)
Nice to know
Das Wort Order kommt ursprünglich aus dem Französischen und bedeutet so viel wie bestellen. Macht also Sinn, dass die Kauf- oder Verkaufsaufträge in Börsensprache so genannt werden.