Aktien können nach unterschiedlichen Kriterien klassifiziert werden.
Sie können dabei nach den Mindestnennbeträgen, nach den Rechten der Aktionär:innen und nach der Übertragung des Eigentums unterschieden werden.
Nach den Mindestnennbeträgen
Stückaktie |
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Nennbetragsaktie |
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Nach Rechten der Aktionär:innen
Stammaktie |
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Vorzugsaktie |
→ Verzicht auf Stimmrecht (= Stimmrechtslose Vorzugsaktie) |
Nach der Übertragung des Eigentums
Inhaberaktien |
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Namensaktien |
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Vinkulierte Namensaktien |
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Aus der Praxis
Kumulative stimmrechtslose Vorzugsaktien
Für den Fall, dass die Gesellschaft Verluste ausweist und dadurch der Dividendenvorteil verloren geht, regelt der § 140 AktG:
- Wenn zwei Jahre in Folge keine Dividende → Wiederaufleben des Stimmrechts
- Stimmrecht erlischt erst wieder bei Nachzahlung
Stammaktien
Warum sind Stammaktien i.d.R. höher im Kurs als Vorzugsaktien?
- Sie werden i.d.R. mehr gehandelt (Angebot und Nachfrage)
- Werden mehr von institutionellen Anleger:innen gekauft, da diese Wert auf das Stimmrecht legen
Namensaktien / Vinkulierte Namensaktien
Oft wird die depotführende Bank im Aktienregister eingetragen. Nach § 67 Abs 1. AktG hat die Gesellschaft das Recht Auskunft über den tatsächlichen Eigentümer zu erhalten.
Welche Vorteile haben Namensaktien?
- Gesellschaft kann gezielt Aktionär:innen ansprechen (positive Beziehung)
- Für das Management, welches einen Überblick über die Aktionärsstruktur erhält
- Eventuelle Übernahme kann verhindert werden (Schutz vor unerwünschter Übernahme)