Emission und Unterbringung von Anleihen

Emission und Unterbringung von Anleihen

Anleihen werden emittiert, um Fremdkapital über den Kapitalmarkt zu beschaffen. Die Emission ist die Ausgabe von Wertpapieren und ihre Unterbringung bei den Kapitalanleger:innen.


Selbstemission

  • Emission wird von Emittent:in selbst durchgeführt
  • Emittent:in trägt selbst das Absatzrisiko
  • Emittent:in übernimmt selbst die technische Abwicklung

Fremdemission

  • Emission durch Dritte: Kreditinstitute oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • Emittent:in nutzt Sachkenntnis und Absatzorganisation von Dritten
  • Emittent:in überträgt technische Abwicklung an Dritte
ToDo

Arten der Übernahme

Feste Übernahme

  • Dritte kaufen die Anleihe in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, um sie an Anleger:innen zu verkaufen
  • Absatzrisiko liegt bei Dritten und nicht bei Emittent:in
  • Emittent:in erhält den vollen Gegenwert der Emission

Kommissionsweise Übernahme

  • Dritte übernehmen die Anleihen zum Verkauf in eigenem Namen für fremde Rechnung
  • Emittent:in trägt Absatzrisiko
  • Emittent:in erhält jeweils den Erlös aus den abgesetzten Stücken

Geschäftsbesorgung

  • Dritte übernehmen Verkauf im Namen und für Rechnung des:der Emittent:in
  • Emittent:in trägt Absatzrisiko
  • Emittent:in erhält jeweils den Erlös aus den abgesetzten Stücken

Funktionen der Dritten (Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen)

  • Technische Abwicklung: Prospektausarbeitung, Werbung, Beantragung der Zulassung zur Sammelverwahrung, Verkauf, usw.
  • Risikoübernahme: Bei fester Übernahme das Absatzrisiko und bei öffentlicher Platzierung Risiken aus der Prospekthaftung
  • Unterbringung: Durch Filialnetz werden viele potentielle Kapitalanleger:innen erreicht und Emittent:innen profitieren vom Vertrauen, das Anleger:innen in das Kreditinstitut haben
  • Beratung: Kreditinstitute können die Kapitalmarktsituation und die Konditionen gut einschätzen

Unterbringung

  • 3 Möglichkeiten der öffentlichen Unterbringung bzw. Platzierung

1. Börsenmäßiger Verkauf

  • Anleihen werden über die Börse eingeführt und verkauft (selten)

2. Freihändiger Verkauf

  • Anleihen werden fortlaufend verkauft, ohne dass es eine Zeichnungsfrist gibt (Häufig bei Daueremissionen, wie Pfandbriefen)

3. Auflegung zur öffentlichen Zeichnung

  • Veröffentlichung von Verkaufsprospekten mit Zeichnungsfrist
  • Nach Ablauf der Frist werden Angebote zugeteilt

Tenderverfahren

Mengentenderverfahren

  • Zeichner:innen geben Zeichnungsbeträge ab
  • Konditionen der Emission stehen fest und sind bekannt
  • Jedes Gebot wird mit dem gleichen Zuteilungssatz bedient

Zinstenderverfahren

  • Zeichner:innen geben Zeichnungsbeträge und Zinssätze ab
  • Holländisches Verfahren: Zuteilung und Abrechnung zu einem einheitlichen Zinssatz
  • Amerikanisches Verfahren: Zuteilung und Abrechnung zu den individuellen Bietungssätzen

Tenderzuteilung

Mengentender

  • Wenn die Summe der Gebote höher ist als die geplante Emission → Gebote werden anteilig im Verhältnis des jeweiligen Gebots zum Gesamtbietungsaufkommen zugeteilt

Zinstender

  • Höchster Zinssatz wird zuerst voll bedient
  • Danach die mit dem nächst höchsten Zinssatz
  • Bis Volumen aufgebraucht
  • Niedrigster der berücksichtigten Zinssätze möglicherweise nur noch anteilige Zuteilung
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