Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person selbst liegt. Es gibt Versicherungen auf den Todes- und Erlebensfall, welche in der Kapitallebensversicherung kombiniert werden können.


Merkmale

  • Kapitalbildende Lebensversicherung: Teil des Beitrags wird als Sparanteil zur Kapitalansammlung genutzt
  • Tarifbeitrag =
    Risikoanteil + Sparanteil + Kostenanteil
    → Sparanteil wird verzinst
    → Orientierung am gesetzlichen Höchstzinssatz
    → Bleibt für die gesamte Laufzeit gleich
  • Versicherungsleistung = Kapital- oder Rentenzahlung
  • Unterscheidung bei der Fälligkeit der Versicherungsleistung
Fälligkeiten der Versicherungsleistung im Todes- oder Erlebensfall.

Gemischte Kapitallebensversicherung

  • Versicherungsschutz fällig bei:

→ Tod der versicherten Person (Todesfall)

→ Ende der Vertragslaufzeit (Erlebensfall)

Unbedingte Leistungspflicht

= Versicherungsgesellschaft muss unbedingt leisten (im Gegensatz zur Risikolebensversicherung)

  • Beitrag = Sparanteil + Risikoanteil
    → Sparanteil wächst während der Laufzeit (Zinsen, Zinseszinsen)
    → Risikoanteil: Anteil für die Leistung bei Tod
  • Garantie von Mindestkapital am Ende der Laufzeit

Verschiedene Vertragsformen

Form

Merkmale

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Dynamische Lebensversicherung

  • Möglichkeit des Versicherungsnehmers, der jährlichen Beitrags- und Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung
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Kapitallebensversicherung auf den Todes-, Erlebens-, und Krankheitsfall

  • Dread-Disease-Deckung
  • Auszahlung der Versicherungsleistung zusätzlich zum Todes- und Erlebensfall auch bei schweren Krankheiten (z.B. bestimmte Krebsarten, Schlaganfall, Multiple Sklerose)
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Kapitallebensversicherung mit voneinander abweichenden Todes- und Erlebensfallsummen

  • Hinterbliebenen- oder die Altersvorsorge im Vordergrund → Todesfall- und Erlebensfallsumme können an Bedürfnisse angepasst werden
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Kapitallebensversicherung mit Teilauszahlung

  • Versicherungsleistung wird vor Ende der Vertragslaufzeit in Teilbeträgen ausgezahlt
  • Todesfallleistung: gleichbleibend oder um die ausgezahlten Beträge gekürzt
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Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlungstermin (Terminfixversicherung)

  • Auszahlungen der Versicherungssumme nach Ablauf einer festen Versicherungsdauer
  • Z.B. als Ausbildungsversicherung geeignet → Versicherte Person sollte Vater oder Mutter sein, da mit dem Tod der versicherten Person die Versicherung beitragsfrei mit unveränderter Versicherungssumme fortgeführt wird
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Direktversicherung

  • Steuerfreiheit der Beiträge durch Entgeltumwandlung (bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenverischerung + 1.800 €)
  • Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer; versicherte Person und Bezugsberechtiger im Erlebensfall ist der Arbeitnehmer
  • Im Todesfall sind die Erben des Arbeitnehmers bezugsberechtigt
  • Vertrag kann bei Arbeitgeberwechsel übertragen oder vom Arbeitnehmer selber fortgeführt werden
  • Auszahlungen sind steuerpflichtig
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Fondsgebundene Lebensversicherung

  • Sparanteile der Beiträge fließen in Investmentfonds
  • Anlagerisiko trägt die versicherungsnehmende Person
  • Keine garantierte Versicherungssumme vereinbar
  • Sollte beim vorzeitigen Tod der Wert der Fondsanteile höher sein als die Todesfallleistung, erhöht sich diese (Gewinnchance); im Erlebensfall erhält die versicherungsnehmende Person die Fondsanteile oder deren börsenmäßigen Gegenwert
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Kapitallebensversicherung auf verbundene Leben

  • Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn beide Personen den Ablauftermin erleben oder eine Person vor dem Ablauftermin verstirbt
  • Beim gleichzeitigen Tod beider Versicherungsnehmer wird die Todesfallleistung nur einmal fällig

Beispiel

Lea hat für ihre simplegame GbR einen kleinen Coworking Space gekauft und dafür eine größere Kreditsumme aufgenommen. Wenn ihr etwas zustößt oder sie im schlimmsten Fall stirbt, stehen ihre Großeltern vor dieser großen Summe und müssen diese abzahlen.
Gut, dass sie dafür eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, die im Todesfall mit der Versicherungssumme dafür aufkommt. Und es kommt noch besser: Wenn der Erlebensfall eintritt und Lea eine graue alte Dame ist, bekommt sie den Anteil, den sie während der Laufzeit angespart hat als Kapital- oder Rentenzahlung ausbezahlt!

Lea mit ihren Großeltern vor der simplegame GbR.
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