Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Der europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist ein 2011 durch die Regierungschefs der Eurozone beschlossener und am 27.09.2012 in Kraft getretener dauerhafter Rettungsschirm zur Verhinderung von Staatsbankrotten verschuldeter EU-Mitgliedsländer.


Erklärung

Die griechische Schuldenkrise hat die Eurozone insgesamt geschwächt. Da ein Zerfall unkalkulierbare Risiken borg, musste die Eurozone stabilisiert werden.

Neben der EZB und der Verstärkung des Stabilitäts- und Wachstumpakts soll dabei der ESM helfen.

Was ist der ESM?

  • Dauerhafter EU-Rettungsschirm
  • Vergleichbar mit einem Geldtopf, in den alle Mitgliedsländer einzahlen
  • 2013 ersetzte er den größtenteils aus der EFSF und dem EFSM bestehenden, temporären Euro-Schutzschirm
  • Überschuldete Eurostaaten können Kredite mit günstigen Konditionen aus dem ESM erhalten, um ein Staatsbankrott abzuwenden
  • Ziel ist es, die Zahlungsunfähigkeit von Euroländern aufgrund übermäßiger Staatsschulden zu verhindern

Wie funktionert der ESM?

  • Kann wie sein Vorgänger EFSF direkte Kredithilfen gewähren
  • Kann Kredite gewähren, die den Banken eines Landes zugutekommen
  • Kann Papiere von Euro-Ländern erwerben, wodurch die Nachfrage erhöht werden soll
  • Besitzt circa 700 Milliarden Euro Stammkapital

Funktionsweise des ESM

Voraussetzungen für die Hilfen des ESM

  • Gewährleistung nur, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes zu wahren
  • Staat muss sich zu Sparmaßnahmen und Strukturreformen verpflichten
  • Gewährung von Finanzhilfen ist an die Ratifizierung des Fiskalvertrags und an die Umsetzung der neuen Schuldenquote gekoppelt
  • Ergänzt den Fiskalpakt und ist ein wesentliches Element zur Bekämpfung der europäischen Schuldenkrise

Kritik am ESM

Kreditvergabe

Vertrag von Maastricht

Souveränität

  • Über Kreditvergabe des ESM entscheidet der Gouverneursrat

  • Die Mitgliedsstaaten ernennen Verteter:innen aus für Finanzen zuständigen Politkern, die den Governeursrat bilden

  • D.h., dass die Personen, die über den ESM entscheiden, nicht aus direkten Wahlen hervorgehen

  • Im Vertrag von Maastricht gibt es die Nichtbeistands-Klausel, in der vereinbart wurde, sich in finanzieller Not nicht zu helfen
  • Der ESM verstößt dagegen
  • Die Mitgliedsstaaten können nicht mehr eigenständig über ihre Finanzen entscheiden.
  • Schränkt Souveränität in Haushaltsfragen ein.

Bisherige Rettungsprogramme des ESM

  • Spanien erhielt zum Zwecke der Stabilisierung seiner Banken insgesamt 41,3 Milliarden Euro. Das 2012 begonnene Programm endete planmäßig im Jahr 2014.
  • 2013 ist ein Hilfsprogramm für Zypern angelaufen, in das 7,3 Milliarden Euro an Hilfskrediten flossen. Das Land verließ den Rettungsschirm wie vorgesehen im März 2016.
  • 2015 wurde ein drittes Hilfsprogramm für Griechenland bewilligt. Die Hilfe summierte sich auf bis zu 86 Milliarden Euro. Das Programm lief im August 2018 aus.
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