Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches ein Teilhaberecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Eigentümer:innen erwerben Rechte und Pflichten.
Aktien
- Eigentümer:in einer Aktie = Aktionär:in
- Beteiligt am Grundkapital der Gesellschaft
- Klassische Aktien in Urkundenform (Papierform)
- Heutzutage: keine physische Ausgabe an Kund:innen → virtuelle Führung im Aktiendepot
Voraussetzungen zum Erwerb
- Depot
- Zugang zu einer Wertpapierbörse
Pflichten der Aktionär:innen
- Leisten der Einlage
- Treuepflicht
- Rücksicht auf die Interessen der Gesellschaft
- Rücksicht auf die Interessen anderer Aktionär:innen
- Haltefrist
- z.B. Aufgrund von Börsengang
Rechte der Aktionär:innen
Rechte | |
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1. Beteiligung am Bilanzgewinn | Grundlage: § 58 ff. Abs. 4 AktG
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2. Teilnahme an der Hauptversammlung | Grundlage: § 118 AktG
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3. Stimmrecht auf der Hauptversammlung | Grundlage: § 134 AktG Möglichkeiten seinem Recht nachzukommen:
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4. Auskunft durch den Vorstand | Grundlage: § 131 AktG
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5. Bezugsrecht für junge Aktien | Grundlagen: § 186 AktG
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6. Anteil am Liquidationserlös | Grundlagen: § 271 AktG
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Beispiele
Stimmrecht auf der Hauptversammlung
Auf der Hauptversammlung wird insbesondere über folgende Themen abgestimmt:
- Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
- Verwendung des Bilanzgewinn
- Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats
- Satzungsänderungen
- Kapitalbeschaffung / Kapitalverminderung
- Vergütungssystem
- Auflösung der Gesellschaft
Auskunft durch den Vorstand
Der Vorstand kann die Auskunft verweigern, wenn:
- Die Antwort bereits sieben Tage vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.
- Wenn sie dem Unternehmen oder verbunden Unternehmen einen nicht unerheblichen Schaden zufügen würde.
- Wenn sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht.