Europäischer Binnenmarkt

Europäischer Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Binnenmarkt der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese zum 01.01.1993 in Kraft getretene Vereinbarung hat die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum Ziel.


Erklärung

Als Binnenmarkt wird in der Wirtschaft ein abgegrenzter Wirtschaftsraum mit größtenteils homogenen Marktbedingungen bezeichnet.
In einem Binnenmarkt müssen die sogenannten vier Freiheiten verwirklicht werden:

Personenverkehrsfreiheit

Warenverkehrsfreiheit

Dienstleistungsverkehrsfreiheit

Kapitalverkehrsfreiheit

  • Alle EU-Bürger:innen genießen das Recht, sich in jedem Land der EU aufzuhalten, einen Beruf auszuüben und dort zu leben
  • Wegfall der Grenzkontrollen
  • Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze
  • Freier Warenaustausch innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU
  • Steuerharmonisierung
  • Zölle und mengenmäßige Beschränkungen wurden bis 1968 abgeschafft
  • Wegfall der Grenzkontrollen
  • Produktangebot auf allen Märkten wird verbessert und erweitert
  • Ziel: Öffnung nationaler Märkte
  • Liberalisierung bei der Erbringung von Dienstleistungen
  • Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht
  • Dazu zählen z.B. Versicherungsabschlüsse, Beratungstätigkeiten und andere Serviceleistungen
  • Kapitalflüsse zwischen Mitgliedsstaaten unterliegen keinerlei Restriktionen im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit
  • Größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen
  • Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzleistungen
  • Liberalisierung des Wertpapierverkehrs

Rechtsangleichung im Europäischen Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt wird nicht allein durch die Grundfreiheiten vollendet. In folgenden Bereichen ist noch eine Angleichung des Rechts anzustreben:

  • Uneinheitliche nationale Steuersysteme
  • Isolierung nationaler Märkte für Finanzdienstleistungen, sowie im Energie- und Verkehrsbereich
  • Komplexe Regeln für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Unterschiedliche nationale Regeln, Standards und Verfahren für den elektronischen Handel

Ausdehnung des Europäischen Binnenmarktes

Grundsätzlich gehören zum Europäischen Binnenmarkt und zum Steuer- oder Zollgebiet der Europäischen Union folgende Staaten:

  • 27 Mitgliedsstaaten der EU
  • Island, Norwegen und Liechtenstein durch das Abkommen zum Europäischen Wirtschaftsraum
  • Die Schweiz durch bilaterale Verträge

Ziele des Europäischen Binnenmarktes

  • Beseitigung technischer, rechtlicher und bürokratischer Hindernisse
  • EU-Bürger:innen in allen EU-Ländern sollen überall studieren, wohnen, einkaufen, arbeiten oder ihren Ruhestand verbringen können
  • Reichhaltiges Angebot an Produkten aus ganz Europa
  • Ziel: Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Sidefact

Beim Europäischen Binnenmarkt handelte es sich bis zum Jahr 2014 um den größten Wirtschaftsraum der Welt.
Hier mal eine paar Zahlen, um euch einen Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen weltweit zu geben:

Europäischer Binnenmarkt

USA

China

Japan

Indien

BIP 2019

15.621.673 Mio. US-$

21.433.225 Mio. US-$

14.731.806 Mio. US-$

5.079.916 Mio. US-$

2.868.930 Mio. US-$

Hier werden die Bruttoinlandsprodukte vom Europäischen Binnenmarkt (ca. 15,6 Mio- US-$), der USA (ca. 21,4 Mio- US-$), China (ca. 14,7 Mio- US-$), Japan (ca. 5 Mio- US-$) und Indien (ca. 2,8 Mio- US-$) in einem Säulendiagramm dargestellt.
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