Die Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Kontos eines Zahlungspflichtigen. Höhe des Zahlbetrags und das Fälligkeitsdatum wird vom Zahlungsempfänger festgelegt.
SEPA–Lastschriften sind innerhalb der SEPA–Zone einheitlichen Standards unterworfen.
Lastschrifteinzug
Grundsätzlich können Forderungen ausschließlich in Euro innerhalb der gesamten SEPA–Zone eingezogen werden.
Lastschriften werden beleglos abgewickelt!
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für den Lastschriftverkehr bildet der § 675j BGB sowie das SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger müssen außerdem die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr akzeptieren.
Der Zahlungspflichtige muss dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Zustimmung erteilen, um Zahlungen von seinem Konto einzuziehen.
Voraussetzungen
Es gibt fünf Voraussetzungen, damit ein Zahlungspflichtiger Zahlungen per Lastschrift einziehen darf.
- Inkassovereinbarung
- Akzeptierte Lastschriftsonderbedingungen
- Lastschriftmandat
- Gläubiger-Identifikationsnummer
- Vorabinformation
Inkassovereinbarung
Die Inkassovereinbarung wird zwischen Kreditinstitut und Zahlungsempfänger geschlossen. In diesem Zusammenhang wird das Kreditinstitut erste Inkassostelle genannt.
Die Vereinbarung sagt im Grunde aus, dass der Zahlungsempfänger berechtigt sein muss, die offene Forderung per Lastschrift einzuziehen.
Im Gegenzug verpflichtet sich die erste Inkassostelle, über Einreichungsfristen und eventuell anfallende Kosten zu informieren und einzuhalten.
Lastschriftmandat
Das Lastschriftmandat wird zum Einzug von Lastschriften benötigt und beinhaltet die Zustimmung des Zahlungspflichtigen. Jedes Lastschriftmandat hat eine Mandatsreferenz, diese wird vom Zahlungsempfänger vergeben und dient der Unterscheidung von Lastschriftmandaten.
Das Lastschriftmandat beinhaltet die Doppelzustimmung. Sie besteht aus Einzugsermächtigung und Zahlungsauftrag.
Einzugsermächtigung | Zahlungsauftrag |
---|---|
Ermächtigt zum Einzug von Forderungen. | Anweisung an die Bank des Zahlungsempfängers, die Lastschrift einzulösen. |
Jedes Lastschriftmandat muss unterschrieben werden!
Gläubiger-Identifikationsnummer
Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird von der Bundesbank erteilt.
Sie ermöglicht, jeden Gläubiger eindeutig und kontounabhängig zu identifizieren.
Alle Zahlungsempfänger, die Lastschriften einreichen, müssen eine Gläubiger-ID besitzen.
Vorabinformation
Vorabinformation = Pre–Notification
Mindestens 14 Tage vor der ersten Fälligkeit (Due Date) muss der Zahlungspflichtige informiert werden.
Die Vorabinformation muss folgende Informationen enthalten:
- Fälligkeitsdatum (Due Date)
- Genauen Betrag
- Gläubiger-ID
- Mandatsreferenz
Bei wiederkehrenden Lastschriften über denselben Betrag genügt eine einmalige Vorabinformation.
Ändert sich bei regelmäßigen Zahlungen der Betrag, so muss dem Zahlungsempfänger eine neue Vorabinformation übermittelt werden.
Rückgabe von Lastschriften
Gegen jede Lastschrift kann ohne Angabe von Gründen Widerspruch eingelegt werden. Es werden zwei Fälle unterschieden.
- Rückgabe autorisierter Lastschriften
- Rückgabe nicht autorisierter Lastschriften
Die jeweils geltenden Fristen beginnen einen Tag nach dem Due Date.
Lastschriften können auch durch die Zahlstelle zurückgegeben werden.
- Rückgabefrist: 2 Banktage nach Fälligkeit
Rückgabe Gründe können sein:
- mangelnde Kontodeckung
- Unanbringlichkeit
Gebühren
Die Rückgabeprovision für Lastschriften beträgt höchstens 3,00 EUR. Nicht eingelöste Lastschriften dürfen nicht erneut zum Inkasso in den Verkehr gebracht werden.
Vor- und Nachteile
Für den Zahlungspflichtigen | Für den Zahlungsempfänger |
---|---|
Zahlung muss nicht mehr aktiv getätigt werden. | Rationelle und kostengünstige Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs. |
Zahlung muss nicht mittels aufwendigeren Zahlungsinstrumenten getätigt werden. | Die Liquidität kann gut geplant werden, da der Forderungseingang von ihm selbst ausgelöst wird. |
Zahlungspflichtiger muss seine finanzielle Situation planen. Zum Fälligkeitstermin muss ausreichend Kontodeckung vorhanden sein. | Gesamtbetrag der Lastschrift wird sofort gutgeschrieben und kann dadurch einen Zinsvorteil bringen. |
Buchung und Mahnwesen werden vereinfacht. |
Anwendungsbereich
Lastschriftmandat
Beispieltext aus einem SEPA–Lastschriftmandat:
"Ich ermächtige die Möbeldeluxe GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Möbeldeluxe GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen."
Hinweis
Hier lässt sich die Doppelweisung erkennen. Zum einen die Ermächtigung zum Einzug der Zahlungen und zum anderen die Weisung an die Bank, die Zahlungen auf dem eigenen Konto einzulösen.
Vorabinformation
Beispieltext einer Vorabinfomation:
"Den monatlichen Rechnungsbetrag von 100,00 € [1] ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat Nr. 1234-001 [2] zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE00ZZZ123456789 [3] von Ihrem Konto IBAN DE90 1234 5678 0987 6543 21 bei VR Genossenschaftsbank Fulda eG BIC GENODE51FUL jeweils zum 01. des Monats, beginnend mit dem 01.01.2022 [4], ein."
Hinweis
Ist die Vorabinformation so oder so ähnlich aufgebaut und geht dem Zahlungspflichtigem min. 14 Tage vor Fälligkeit zu, ist sie korrekt.
Sie enthält alle Pflichtangaben: [1] = genauen Betrag, [2] = Mandatsreferenz, [3] = Fälligkeitsdatum und [4] = Gläubiger-ID.