Unter Krediten & Darlehen versteht man die Überlassung von Geld oder Sachen über einen vereinbarten Zeitraum, wobei die kreditnehmende Person der kreditgebenden Person die Summe nach Ablauf der Frist zurückzuzahlen hat.
Der Kredit
Das Wort Kredit leitet sich von dem lateinischen Begriff credere ab, was soviel wie glauben oder vertrauen bedeutet. Damit ist das Vertrauen in eine Person gemeint, dass sie die Schulden vollständig zurückzahlt.
Es ist die befristete Überlassung eines Geldbetrags gegen Zinsen. Somit können die Zinsen als Entgelt für die Nutzung des überlassenen Kapitals angesehen werden.
Der Bergiff wird rechtlich im § 488 BGB definiert.
Das Darlehen
Nach der Definition im BGB handelt es sich bei einem Kredit um ein Darlehen. Dabei wird vom Darlehensgeber, also in der Regel von Kreditinstituten, eine bestimmte Geldsumme dem Darlehensnehmer, also einer Person der Kundschaft, zur Verfügung gestellt.