Die Legitimationsprüfung ist die Feststellung der Identität einer Person. Kreditinstitute sind gemäß § 154 Abgabenordnung (AO) verpflichtet Gewissheit über Personen zu haben, weil es verboten ist unter falschem oder erdichtetem Namen Bankgeschäfte zu tätigen.
Gewissheit über die Person
Um Gewissheit über eine Person zu haben, braucht die Bank
- Den vollständigen Namen
- Das Geburtsdatum
- Den Geburtsort
- Die vollständige Wohnanschrift
- Die Nationalität
- Die Nummer und die Art des Legitimationspapiers
Legitimationspapiere
- Personalausweis
- Reispass mit Meldebestätigung
- Geburtsurkunde (bei Minderjährigen)
Arten der Legitimationsprüfung
Persönlich |
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Postident-Verfahren |
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Videolegitimation |
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Außenwirtschaftliche Legitimationsprüfung
Die Banken müssen die devisen- und steuerrechtliche Stellung ihrer Kund:innen überprüfen.
Dazu muss festgestellt werden, ob die kontoinhabende Person gebietsansässig oder gebietsfremd ist.
Gebietsfremde Personen
Gebietsfremde natürliche Personen haben ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren Wohnsitz im Ausland.
Bei juristischen Personen wird das am Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung festgemacht.
Einblick in die Praxis
Wenn Kund:innen in eine Bankfiliale kommen und konkrete Themen zu ihrem Konto besprechen möchten, wie zum Beispiel
- Zu einzelnen Buchungen Fragen haben
- Eine neue Kontokarte bestellen
- Eine Vollmacht einrichten
- Ihre Adresse ändern
möchten, müssen die Mitarbeitenden der Bank sicherstellen, dass sie Gewissheit über die Person haben.
Also müssen sich die Kund:innen jedes mal legitimieren, in dem sie ihren Ausweis mitbringen.