Sicherungsübereignung beschreibt den Eigentumsübergang von beweglichen Sachen an das Kreditinstitut zur Absicherung eines Kredits.
Rechtsverhältnisse
Merkmale
Nicht gesetzlich geregelt, sondern zivilrechtlicher Vertrag
Bei Gegenständen zur Ausübung beruflicher oder gewerblicher Tätigkeiten
WICHTIG: Es wird bei einer Sicherungsübereignung nur das Eigentum an der Sache übertragen und nicht der unmittelbare Besitz!
Verwertung
- Das Kreditinstitut ist treuhänderischer Eigentümer, d.h. es darf nur eine Verwertung stattfinden, wenn die kreditnehmende Person ihren Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis nicht nachkommt
- Um den Gegenstand (z.B. das Auto) gegen mögliche Risiken (z.B. Diebstahl, Beschädigungen) zu schützen, kann eine Versicherung verlangt werden
Markierung der Sicherungsgüter
- Kennzeichnung von Maschinen durch Markierungen, z.B. Anbringen von Schildern mit Buchstaben, Zahlen oder Zeichen (Markierungsvertrag)
- Und/oder: Sicherungsübereignungsvertrag mit Angaben zu Fabrikmarken, Typenbezeichnungen und Herstellernummern
Sicherungsübereignung einer Maschine
- Herr Wiese = bisheriger Eigentümer der Spränkleranlage, unmittelbarer Besitzer und übt tatsächliche Herrschaft über den Gegenstand aus
- Geschieht durch Leih-, Verwahr- oder Mietvertrag
- Simple Bank AG = Eigentümerin der Spränkleranlage, übt rechtliche Herrschaft über Gegenstand aus
- Geschieht durch sogenanntes Besitzkonstitut
- Herr Wiese muss alles in seiner Macht stehende tun, damit die Spränkleranlage in einem werthaltigen Zustand bleibt und weiter als Sicherheit dienen kann
- Die Bank ist nicht verpflichtet die sicherungsübereigneten Gegenstände in ihrer Bilanz auszuweisen, da diese vom wirtschaftlichen Eigentümer (Sicherungsgeber) in dessen Bilanz auszuweisen sind