Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks festgehalten werden. Es ist in mehrere Teile gegliedert.
Merkmale
- Pro Grundstück ein Grundbuch
- Elektronisch geführt
- Einsicht bei berechtigtem Interesse
- Genießt öffentlichen Glauben
Aufbau
Aufschrift |
|
---|---|
Bestandsverzeichnis |
|
Erste Abteilung |
|
Zweite Abteilung |
|
Dritte Abteilung |
|
Verfahren bei Grundbucheintragungen
Antrag
- Von berechtigter Person, deren Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu deren Gunsten die Eintragung erfolgen soll
- Schriftform
Bewilligung
- Durch die Person, deren Recht betroffen ist
- Notarielle oder öffentlich beglaubigte Urkunde
Antrag + Bewilligung = Eintragung
Nice to know
- Wenn im Grundbuch etwas gelöscht werden soll,
- Weil es zum Beispiel eine:n neue:n Eigentümer:in gibt,
- Wird es unterstrichen,
- damit die Historie der Änderungen nachvollziehbar bleibt.