Zinserträge sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Einkommensteuergesetz (EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer.
Zinserträge werden direkt mit 25 % versteuert und sind damit abgegolten. Die Steuer wird direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt gezahlt.
Überblick
Abgeltungssteuer
- Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 7 EStG → Abgeltungssteuer
- Abzug direkt bei der Auszahlung
- Durch den Einbehalt der Steuer besteht keine weitere Steuerpflicht mehr
Weitere Kapitalerträge
- Dividenden & sonstige Gewinnausschüttungen von juristischen Personen
- Zinsen & zinsähnliche Erträge
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Gewinne aus Termingeschäften
Berechnung
- E = Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Q = anrechenbare ausländische Quellensteuer
- K = Kirchensteuersatz
Sparerfreibetrag
Alleinstehende | Zusammenveranlagte Personen |
---|---|
1.000 € pro Jahr | 2.000 € pro Jahr |
- Freistellungsauftrag bei Zahlstelle hinterlegen
- Steuer-Identifikationsnummer
- Höhe angeben
- Persönliche Daten
Solidaritätszuschlag
- Solidaritätszuschlag fällt bei Einkünften aus Kapitalerträgen an
- 5,5 % der Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer
- Je nach Person kann auch noch Kirchensteuer anfallen
- Abhängig von der Konfession
- 8 % oder 9 % je nach Bundesland
Beispiel
Enrico Ostendorf erhält auf eine Termineinlage eine Zinserträge in Höhe von 2.500 €. Herr Ostendorf hat keine Konfession und hat auch keine anrechenbare Quellensteuer. Ein Freistellauftrag ist in voller Höhe hinterlegt.
Vorgehen:
Da keine Konfession und keine anrechenbare Quellensteuer berücksichtigt werden müssen, können wir mit einfacher Prozentrechnung vorgehen.
Freistellung von der Gutschrift abziehen:
2.500 \text{ €} -1.000 \text{ €} = \underline{\underline{1.500 \text { €}}} Kapitalertragssteuer berechnen
1.500 \text{ €} \cdot 0,25 = \underline{\underline{375 \text{ €}}} Solidaritätszuschlag berechnen
375 \text{ €} \cdot 0,055 = \underline{\underline{20,63 \text{ €}}} Gutschrift berechnen
2.500 \text{ €} - 375 \text{ €} - 20,63 \text{ €} = \underline{\underline{2.104,37 \text{ €}}} Das Kreditinstitut führt alle Steuern an das Finanzamt ab.