Besteuerung von Zinserträgen

Besteuerung von Zinserträgen

Zinserträge sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Einkommensteuergesetz (EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer.

Zinserträge werden direkt mit 25 % versteuert und sind damit abgegolten. Die Steuer wird direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt gezahlt.


Überblick

ToDo

Abgeltungssteuer

  • Kapitalertragsteuer nach § 20 Abs. 7 EStG → Abgeltungssteuer
    • Abzug direkt bei der Auszahlung
    • Durch den Einbehalt der Steuer besteht keine weitere Steuerpflicht mehr

Weitere Kapitalerträge

  1. Dividenden & sonstige Gewinnausschüttungen von juristischen Personen
  2. Zinsen & zinsähnliche Erträge
  3. Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
  4. Gewinne aus Termingeschäften

Berechnung

  • E = Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Q = anrechenbare ausländische Quellensteuer
  • K = Kirchensteuersatz
\text{ Abgeltungsteuer} = \frac{E-(4\cdot Q)}{4 + K} Abgeltungsteuer=E(4Q)4+K\text{ Abgeltungsteuer} = \frac{E-(4\cdot Q)}{4 + K}

Sparerfreibetrag

Steuerfreibetrag
Steuerfreibetrag

Alleinstehende

Zusammenveranlagte Personen

1.000 € pro Jahr

2.000 € pro Jahr

  • Freistellungsauftrag bei Zahlstelle hinterlegen
    • Steuer-Identifikationsnummer
    • Höhe angeben
    • Persönliche Daten

Solidaritätszuschlag

  • Solidaritätszuschlag fällt bei Einkünften aus Kapitalerträgen an
  • 5,5 % der Kapitalertragsteuer

Kirchensteuer

  • Je nach Person kann auch noch Kirchensteuer anfallen
    • Abhängig von der Konfession
  • 8 % oder 9 % je nach Bundesland
ToDo

Beispiel

Enrico Ostendorf erhält auf eine Termineinlage eine Zinserträge in Höhe von 2.500 €. Herr Ostendorf hat keine Konfession und hat auch keine anrechenbare Quellensteuer. Ein Freistellauftrag ist in voller Höhe hinterlegt.

Vorgehen:

Da keine Konfession und keine anrechenbare Quellensteuer berücksichtigt werden müssen, können wir mit einfacher Prozentrechnung vorgehen.

  1. Freistellung von der Gutschrift abziehen:

    2.500 \text{ €} -1.000 \text{ €} = \underline{\underline{1.500 \text { €}}}2.5001.000=1.5002.500 \text{ €} -1.000 \text{ €} = \underline{\underline{1.500 \text { €}}}

  2. Kapitalertragssteuer berechnen

    1.500 \text{ €} \cdot 0,25 = \underline{\underline{375 \text{ €}}}1.5000,25=3751.500 \text{ €} \cdot 0,25 = \underline{\underline{375 \text{ €}}}

  3. Solidaritätszuschlag berechnen

    375 \text{ €} \cdot 0,055 = \underline{\underline{20,63 \text{ €}}}3750,055=20,63375 \text{ €} \cdot 0,055 = \underline{\underline{20,63 \text{ €}}}

  4. Gutschrift berechnen

    2.500 \text{ €} - 375 \text{ €} - 20,63 \text{ €} = \underline{\underline{2.104,37 \text{ €}}}2.50037520,63=2.104,372.500 \text{ €} - 375 \text{ €} - 20,63 \text{ €} = \underline{\underline{2.104,37 \text{ €}}}

  5. Das Kreditinstitut führt alle Steuern an das Finanzamt ab.

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