Kontoführung beinhaltet zum einen die Erfassung, Verarbeitung und Ausgabe kund:innen- und auftragsbezogener Daten. Zum anderen gehören auch die Beratung und Betreuung von Kund:innen dazu.
Die Auflösung der Konten kann durch Kündigung, Aufhebung der Geschäftsverbindung oder Zeitablauf geschehen.
Erklärung
Regeln zur Kontoführung nach AGB
AGB | Regelung |
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Nr. 8 Abs. 1 | Stornobuchung seitens der Bank bis nächsten Rechnungsabschluss möglich |
Nr. 8 Abs. 2 | Korrektur- und Berichtigungsbuchung seitens der Bank auch noch nach Rechnungsabschluss möglich |
Nr. 8 Abs. 3 | Unverzügliches Informieren der Kundschaft über Storno- und Berichtigungsbuchung |
Nr. 9 Abs. 1 | Gutschrift des Gegenwerts von Einzugspapieren, z.B. Lastschriften unter Vorbehalt der Einlösung des Gegenwerts |
Nr. 9 Abs. 2 | Lastschriften / Schecks = eingelöst, wenn Belastungsbuchung nach max. 2 Bankarbeitstagen nicht zurückgeholt wurde |
Nr. 11 Abs. 1 (Banken) | Änderungen aller wichtigen Daten, die die Geschäftsbeziehung betreffen, müssen von Kund:innen umgehend gemeldet werden |
Nr.11 Abs. 2 (Banken) | Kund:innen müssen Aufträge und Weisungen eindeutig erteilen |
Nr. 3 (Banken) | Haftung der Kreditinstitute für ihre Mitarbeiter:innen |
Kündigung
- Kündigung durch Kund:innen und Banken möglich
- Keine Laufzeit / Kündigungsregelungen: Beendigung der Geschäftsverbindung durch Kund:innen jederzeit möglich, durch Banken jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist möglich
- Bestehende Laufzeit / Kündigungsregelungen: Fristlose Kündigung nur mit wichtigem Grund möglich
Beispiel
Beratungs- und Betreuungsaufgaben beinhalten:
- Das Informieren über Bankgeschäfte
- Der Abschluss von Bankgeschäften
- Qualitätssicherung erteilter Kund:innenaufträge
- Beschwerdemanagement
- Die Beachtung besonderer Weisungen, wie z.B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse