Spareinlagen haben einen monatlichen Rahmen von 2.000 €, über den verfügt werden kann. Wenn mehr verfügt werden soll, muss der Betrag entweder vorher gekündigt werden oder es fällt ein Vorfälligkeitspreis an.
Grundlegende Bestimmungen
- Grundsätzliche Fälligstellung durch Kündigung
- Recht auf Auszahlung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist
RechKredV
- Kündigungsfrist: mindestens 3 Monate
- Monatlicher Freibetrag von 2.000 € je Spareinlage
Vorzeitige Vorfügung
- Verfügung über ungekündigte Gelder
- Kein rechtlicher Anspruch
- Kreditinstitut darf angemessenen Vorfälligkeitspreis verlangen
Vorschusszinsen
Staffelmethode
- In der Regel 0,25 % des Habenzins
- Tag- und Betraggenaue Berechnung
- Beträge überhalb des Freibetrags werden mit den Freibeträgen der folgenden Monate aufgefüllt, siehe Beispiel
EDV-Methode / 90-Tage-Methode
Wird von Kreditinstituten bevorzugt, da Zinsvorteil
- In der Regel 0,25 % des Habenzins
- Freibeträge anderer Monate bleiben unberücksichtigt
- Vorschusszinsen werden pauschal auf 90 Tage berechnet
Vorfälligkeitsentgelte
Prozentsatz vom vorzeitig verfügten Betrag
- Auszahlungsbetrag, abzüglich 2.000 € Freibetrag
- Prozentuales Vorfälligkeitsentgelt auf Differenz
Festbetrag
- Im Preisaushang ausgewiesener Festpreis für vorzeitige Verfügungen
Beispiel
- Auszahlung 7.000 €
- Habenzins 1 %
- Auszahlung am 16.05.
Staffelmethode |
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EDV-Methode / 90-Tage-Methode | |
Prozentsatz vom vorzeitig verfügten Betrag |
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Festpreis je vorzeitiger Verfügung |
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