Wesen der Kreditsicherheiten

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Kreditsicherheiten sind Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Sachen oder Rechte, mit denen sich das Kreditinstitut gegen das Ausfallrisiko des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin absichert.


Überblick Kreditsicherheiten

ToDo

Einteilung Kreditsicherheiten

Allgemein erfolgt die Einteilung nach dem Gegenstand (Personen- oder Sachsicherheiten) und nach der Abhängigkeit der Sicherheit von Bestand und Höhe der Forderung (akzessorische oder nicht akzessorische Sicherheiten).

Personen- und Sachsicherheiten

Personensicherheiten

  • Zum Beispiel: Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme
  • Bestehen gegenüber dritten sicherungsgebenden Personen
  • Sicherungsgebende Person haftet mit gesamtem Vermögen (wenn nicht anders vereinbart)
  • Bei juristischen Personen: Patronatserklärung

Sachsicherheiten

  • Zum Beispiel: Sicherungsabtretung, Pfandrecht, Sicherungsübereignung (Zession)
  • Bestehen in dinglichen Verwertungsrechten an Forderungen, beweglichen Sachen, an Grundstücken oder Rechten
  • Bei Nichterfüllung der Kreditverpflichtung kann das KI die Sache verwerten

Akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten

Akzessorische Sicherheiten

  • Zum Beispiel: Bürgschaft, Pfandrecht, Hypothek
  • Abhängig vom Bestand einer Forderung gegenüber des KI an den Kreditnehmer/die Kreditnehmerin
  • "Hängt" am Kredit: Haftungsumfang verringert sich in gleichem Ausmaß wie Kreditforderung

Nicht akzessorische Sicherheiten

  • Zum Beispiel: Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld
  • Nicht abhängig vom Bestand einer Forderung = abstrakte Sicherheit
  • Sicherungsnehmer:in = Kreditinstitut, verpflichtet sich, die Interessen der sicherungsgebenden Person zu beachten

Nice to know

  • Kreditinstitute in Deutschland nicht gesetzlich dazu verpflichtet Kreditsicherheiten zu verlangen
  • Können dies autonom entscheiden wann und in welchem Umfang sie dies tun
  • "Bankübliche Kreditsicherheiten", folgende Gemeinsamkeiten: geringe Wertschwankungen, schnelle Liquidisierbarkeit, keine Korrelation mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers und Insolvenzfestigkeit
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