Kreditsicherheiten sind Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Sachen oder Rechte, mit denen sich das Kreditinstitut gegen das Ausfallrisiko des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin absichert.
Überblick Kreditsicherheiten
Einteilung Kreditsicherheiten
Allgemein erfolgt die Einteilung nach dem Gegenstand (Personen- oder Sachsicherheiten) und nach der Abhängigkeit der Sicherheit von Bestand und Höhe der Forderung (akzessorische oder nicht akzessorische Sicherheiten).
Personen- und Sachsicherheiten
Personensicherheiten |
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Sachsicherheiten |
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Akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten
Akzessorische Sicherheiten |
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Nicht akzessorische Sicherheiten |
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Nice to know
- Kreditinstitute in Deutschland nicht gesetzlich dazu verpflichtet Kreditsicherheiten zu verlangen
- Können dies autonom entscheiden wann und in welchem Umfang sie dies tun
- "Bankübliche Kreditsicherheiten", folgende Gemeinsamkeiten: geringe Wertschwankungen, schnelle Liquidisierbarkeit, keine Korrelation mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers und Insolvenzfestigkeit