Gemeinschaftskonten haben mehrere Kontoinhaber:innen. Dabei unterscheidet man zwischen Konten mit Einzelverfügungsberechtigung und gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung.
Oder- vs. Und-Konto
Die Verfügungsberechtigung entscheidet darüber, ob Kontoinhaber:innen jeweils einzeln oder nur gemeinsam verfügen dürfen.
Oder-Konto | Und-Konto |
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Kontoinhaber:innen können einzeln:
| Kontoinhaber:innen können einzeln:
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Kontoinhaber:innen können nur gemeinschaftlich:
| Kontoinhaber:innen können nur gemeinschaftlich:
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Einblick in die Praxis
- Und-Konten kommen meist nur bei Erb:innengemeinschaften vor → Verhinderung von Kontomissbrauch
- Freistellungsaufträge nur bei Eheleuten möglich
- Kontobezeichnung bei Oder-Konten behinhalten trotzdem und → Hinweis auf Einzelverfügungsberechtigung im Kontoeröffnungsantrag vermerkt z.B. Linh und Henry Young