Einlagensicherung

Einlagensicherung

Einlagensicherungssysteme sichern die Einlagen der Kund:innen bei der Bank ab. Zu einer gesetzlichen Einlagensicherung sind Banken verpflichtet. Zusätzlich können sie noch eine freiwillige Einlagensicherung anbieten.


Informationspflicht

Nach § 23a Kreditwesengesetz müssen Banken ihre Kund:innen über ihre Einlagensicherungssysteme informieren.
Informationsmedien:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Preisaushang
  • Kontoauszug
  • Website der Bank
  • Informationsbogen, der den Kund:innen mindestens einmal jährlich zugeschickt wird

Gesetzliche Sicherungssysteme

Einlagensicherung

  • Grundlage ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).
  • Abgedeckt sind 100% der Einlagen bis 100.000 € pro Person. Bei Gemeinschaftskonten sind es zwei mal 100.000 €.
  • Entschädigungseinrichtung ist zum Beispiel die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands GmbH.

Abgesicherte Einlagen

  • Sichteinlagen
  • Termingelder
  • Spareinlagen
  • Sonstige Forderungen aus Namensschuldverschreibungen (z.B. Sparbrief ohne Nachrangabrede)
ToDo

Anleger:innenentschädigung

  • Grundlage ist das Anlegerentschädigungsgesetz.
  • Abgedeckt sind bis zu 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von 20.000 €.
  • Entschädigungseinrichtung ist die des Wertpapierhandelsunternehmens (EdW) als Sondervermögen der KfW.

Abgesicherte Einlagen

  • Eigentum an Wertpapieren
  • Gelder im Zusammenhang mit Wertpapieren (z.B. Zinsen)
  • Müssen auf Euro oder einer anderen Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums lauten

Freiwillige Sicherungssysteme

Sichern zusätzlich zu den gesetzlichen Sicherungssystemen die Einlagen der Kund:innen ab. Jede Institutsgruppe hat ihr eigenes Sicherungssystem.

Institutsicherung der Sparkassenfinanzgruppe

  • 11 Stützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände
  • Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen
  • Sicherungsfonds der Landesbausparkassen

Institutssicherung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

  • Garantiefonds des BVR
  • Garantieverbund

Einlagensicherung der Privatbanken

  • Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken
ToDo

Beispiel

Wenn Jan und sein Kumpel Miguel bei der Simple Bank ein Gemeinschaftskonto mit 230.000 € Guthaben haben, bekommen sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Simple Bank 200.000 € durch die gesetzliche Einlagensicherung garantiert zurück.
Da die Simple Bank mit in der Institutssicherung der Sparkassen Finanzgruppe ist, sind weitere 100.000 € abgedeckt, sodass Jan und Miguel auch die restlichen 30.000 € zurück bekommen.

Und von den Anleihen im Wert von 18.000 € bekommt Jan diese 18.000 € plus ggf. anfallende Zinsen auch garantiert zurück über die gesetzliche Anlegerentschädigung.

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