Einlagensicherungssysteme sichern die Einlagen der Kund:innen bei der Bank ab. Zu einer gesetzlichen Einlagensicherung sind Banken verpflichtet. Zusätzlich können sie noch eine freiwillige Einlagensicherung anbieten.
Informationspflicht
Nach § 23a Kreditwesengesetz müssen Banken ihre Kund:innen über ihre Einlagensicherungssysteme informieren.
Informationsmedien:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Preisaushang
- Kontoauszug
- Website der Bank
- Informationsbogen, der den Kund:innen mindestens einmal jährlich zugeschickt wird
Gesetzliche Sicherungssysteme
Einlagensicherung
- Grundlage ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).
- Abgedeckt sind 100% der Einlagen bis 100.000 € pro Person. Bei Gemeinschaftskonten sind es zwei mal 100.000 €.
- Entschädigungseinrichtung ist zum Beispiel die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands GmbH.
Abgesicherte Einlagen
- Sichteinlagen
- Termingelder
- Spareinlagen
- Sonstige Forderungen aus Namensschuldverschreibungen (z.B. Sparbrief ohne Nachrangabrede)
Anleger:innenentschädigung
- Grundlage ist das Anlegerentschädigungsgesetz.
- Abgedeckt sind bis zu 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von 20.000 €.
- Entschädigungseinrichtung ist die des Wertpapierhandelsunternehmens (EdW) als Sondervermögen der KfW.
Abgesicherte Einlagen
- Eigentum an Wertpapieren
- Gelder im Zusammenhang mit Wertpapieren (z.B. Zinsen)
- Müssen auf Euro oder einer anderen Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums lauten
Freiwillige Sicherungssysteme
Sichern zusätzlich zu den gesetzlichen Sicherungssystemen die Einlagen der Kund:innen ab. Jede Institutsgruppe hat ihr eigenes Sicherungssystem.
Institutsicherung der Sparkassenfinanzgruppe
- 11 Stützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände
- Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen
- Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
Institutssicherung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
- Garantiefonds des BVR
- Garantieverbund
Einlagensicherung der Privatbanken
- Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken
Beispiel
Wenn Jan und sein Kumpel Miguel bei der Simple Bank ein Gemeinschaftskonto mit 230.000 € Guthaben haben, bekommen sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Simple Bank 200.000 € durch die gesetzliche Einlagensicherung garantiert zurück.
Da die Simple Bank mit in der Institutssicherung der Sparkassen Finanzgruppe ist, sind weitere 100.000 € abgedeckt, sodass Jan und Miguel auch die restlichen 30.000 € zurück bekommen.
Und von den Anleihen im Wert von 18.000 € bekommt Jan diese 18.000 € plus ggf. anfallende Zinsen auch garantiert zurück über die gesetzliche Anlegerentschädigung.