Die (Sicherungs-) Grundschuld ist eine Kreditsicherheit, die idR zur Besicherung von Immobilien verwendet wird. Bei Firmenkundschaft wird die (Sicherungs-) Grundschuld auch für größere Investitionskredite verwendet.
Rechtsbeziehungen
Merkmale
- Abstrakte Sicherheit = unabhängig von einer Forderung
- Eintragung in Abteilung 1 des Grundbuchs
Sicherungsabrede (Zweckerklärung)
Schuldrechtliche Vereinbarung
Vertragliche Verknüpfung von Kreditverhältnis & Grundschuld
Bewirkt, dass das Kreditinstitut:
- Zwangsvollstreckung nur durchführen darf, wenn Kreditnehmer:in Pflichten aus Kreditvertrag nicht erfüllt
- Grundschuld bei Beendigung des Kreditverhältnisses freigeben muss
Erweiterte Sicherungsabrede
- Für alle Forderungen des Kreditinstituts
- Bestehende & künftige Forderungen (= Gesamtes Kreditengagement)
Sicherungsgeber:in / Grundstückseigentümer:in gleich Schuldner:in → erweiterte Sicherungsabrede möglich
- Sicherungsgeber:in / Grundstückseigentümer:in nicht Schuldner:in
- → Individuelle Aufklärung über den Haftungsumfang inklusive Nachweis darüber notwendig
- In der Praxis schwer umzusetzen
- Daher enge Sicherungsabtretung
Enge Sicherungsabrede
- Sicherung eines konkreten benannten Kredits
Aus der Praxis
- Löschungsbewilligung von der Bank bei Notar:in vorlegen
- Kosten: ca. 0,2 % der Grundschuld
- Bsp: Eingetragene Grundschuld 450.000 € = 900 € Löschungskosten
- Löschung macht Sinn, damit neue Käufer:innen ein "sauberes" Grundbuch vorfinden
- Grundschuld kann auch stehen gelassen werden, da sie bei einem späteren Kredit wiederverwendet werden kann