Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit.
Sie speichert Daten, die von Vertragspartnern gemeldet werden und wertet diese zu einem Scoring für jede Person aus.
Vertragspartner der Schufa
A-Vertragspartner
Diese erhalten Postiv- und Negativmerkmale.
- Kreditinstitute
- Kreditkartenunternehmen
- Leasinggesellschaften
B-Vertragspartner
Diese erhalten nur Negativmerkmale.
- Versandunternehmen
- Telekommunikationsunternehmen
- Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren
F-Vertragspartner
Diese erhalten nur Daten aus öffentlichen Registern.
- Inkassounternehmen
Bestandteile der Schufa-Klausel
- Unterschrift von Kundschaft der Schufa-Klausel bei z.B. Abschluss von Girokonto- oder Kreditkartenverträgen für Austausch von Daten notwendig
- Bei Verweigerung der Unterschrift darf Bank Girokonto auch nur auf Guthabenbasis anbieten
- Einwilligung
- Übermittlung von Negativdaten
- Befreiung vom Bankgeheimnis
- Kundeninformation
- Selbstauskünfte
Meldungen der Bank an die Schufa
- Eröffnung und Schließung von Girokonten
- Nicht-vertragsmäßiges Verhalten bei Girokonten
- Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
- Ausgabe von Kreditkarten
- Nicht-vertragsmäßiges Verhalten bei Kreditkarten
- Vergabe von Krediten
- Nicht-vertragsmäßiges Verhalten bei Krediten
- Übernahme von Bürgschaften
Löschungsfristen
- Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird
- Angaben über Anfragen durch Schufa-Vertragspartner nach 12 Monaten
- Erledigte Kreditverpflichtungen 3 Jahre nach Zahlungsausgleich
- Bürgschaften nach der Rückzahlung der Kreditverpflichtung
- Daten über nicht-vertragsmäßig abgewickelte Geschäfte, einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung
- Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung, eidesstattliche Versicherung und Insolvenzmerkmale nach 3 Jahren, vorzeitig, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird
Scoring-Verfahren
- Mathematisch-statistische Berechnung
- Anhand der gemeldeten Daten durch die Vertragspartner
- Berechnungsverfahren ist nicht veröffentlicht, um bewusste Beeinflussungen zu vermeiden
- Das Ergbnis in Prozent stellt die Wahrscheinlichkeit dar, mit der die Kundschaft ihre Verträge erfüllt
Beispiel
Positiv- und Negativmerkmale
| Daten über Girokonten | Daten über Kredite |
Positivmerkmale |
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Negativmerkmale |
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