SCHUFA

Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit.
Sie speichert Daten, die von Vertragspartnern gemeldet werden und wertet diese zu einem Scoring für jede Person aus.


Vertragspartner der Schufa

A-Vertragspartner

Diese erhalten Postiv- und Negativmerkmale.

  • Kreditinstitute
  • Kreditkartenunternehmen
  • Leasinggesellschaften

B-Vertragspartner

Diese erhalten nur Negativmerkmale.

  • Versandunternehmen
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren

F-Vertragspartner

Diese erhalten nur Daten aus öffentlichen Registern.

  • Inkassounternehmen

Bestandteile der Schufa-Klausel

  • Unterschrift von Kundschaft der Schufa-Klausel bei z.B. Abschluss von Girokonto- oder Kreditkartenverträgen für Austausch von Daten notwendig
  • Bei Verweigerung der Unterschrift darf Bank Girokonto auch nur auf Guthabenbasis anbieten
  1. Einwilligung
  2. Übermittlung von Negativdaten
  3. Befreiung vom Bankgeheimnis
  4. Kundeninformation
  5. Selbstauskünfte

Meldungen der Bank an die Schufa

  • Eröffnung und Schließung von Girokonten
  • Nicht-vertragsmäßiges Verhalten bei Girokonten
  • Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
  • Ausgabe von Kreditkarten
  • Nicht-vertragsmäßiges Verhalten bei Kreditkarten
  • Vergabe von Krediten
  • Nicht-vertragsmäßiges Verhalten bei Krediten
  • Übernahme von Bürgschaften

Löschungsfristen

  • Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird
  • Angaben über Anfragen durch Schufa-Vertragspartner nach 12 Monaten
  • Erledigte Kreditverpflichtungen 3 Jahre nach Zahlungsausgleich
  • Bürgschaften nach der Rückzahlung der Kreditverpflichtung
  • Daten über nicht-vertragsmäßig abgewickelte Geschäfte, einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung
  • Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung, eidesstattliche Versicherung und Insolvenzmerkmale nach 3 Jahren, vorzeitig, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird

Scoring-Verfahren

  • Mathematisch-statistische Berechnung
  • Anhand der gemeldeten Daten durch die Vertragspartner
  • Berechnungsverfahren ist nicht veröffentlicht, um bewusste Beeinflussungen zu vermeiden
  • Das Ergbnis in Prozent stellt die Wahrscheinlichkeit dar, mit der die Kundschaft ihre Verträge erfüllt
ToDo

Beispiel

Positiv- und Negativmerkmale

Daten über Girokonten

Daten über Kredite

Positivmerkmale

  • Kontoeröffnung
  • Kontoschließung
  • Kreditantrag
  • Kreditgewährung

Negativmerkmale

  • Kündigung wegen Kartenmissbrauchs durch kontoinhabende Person
  • Kündigung wegen Zahlungsunwilligkeit
  • Kündigunng wegen Zahlungsunfähigkeit
  • Kündigung wegen Zahlungsunwilligkeit
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